Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1954 - II C 80.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 16.02.1956 - III C 165.54
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht sieht vielmehr in übereinstimmender Rechtsprechung (vgl.z.B. Beschlüsse vom 4. November 1953 - BVerwG II C 72.53 - undvom 7. April 1954 - BVerwG II C 80.53 - [u.a. MDR 1954 S. 526], Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV C 027.54 -) den Beklagten der Vorinstanzen auch als Beklagten im Revisionsverfahren an, auch wenn dieser nicht den Erfordernissen des § 23 Abs. 1 BVerwGG genügt. - BVerwG, 05.11.1954 - IV C 027.54
Rechtsmittel
Inzwischen hat jedoch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Entscheidungen vom 4. November 1953 - II C 72.53 - und vom 7. April 1954 - II C 80.53 - MDR 1954 S. 526 - ausgeführt, daß § 23 BVerwGG im Revisionsverfahren nicht ohne weiteres anzuwenden ist. - BVerwG, 29.08.1958 - II B 20.58
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat, bereits in seinen Beschlüssenvom 7. April 1954 - BVerwG II C 80.53 - und30. Dezember 1954 - BVerwG II C 241.53 - ausgesprochen hat, ist Unkenntnis des Gesetzes kein Wiedereinsetzungsgrund. - BVerwG, 22.09.1954 - II C 145.54
Rechtsmittel
Wenn er es unterlassen hat, sich über die Formalitäten der Revision zu unterrichten, so kann er nicht damit gehört werden, daß er ohne Verschulden an der rechtzeitigen Einreichung einer dem Formerfordernis entsprechenden Revisionsschrift gehindert gewesen sei (Beschluß des erkennenden Senats vom 7. April 1954 - II C 80.53 -).
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