Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59
Zur Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf unmittelbar nach dem Zusammenbruch ohne formgerechte Ernennungsurkunde (im Anschluß an BVerfG 1954-01-14 1 BvR 409/53, BVerfGE 3, 255; BGH 1951-06-28 III ZR 6/50, BGHZ 3, 1 verneint). - BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BVerwG, 20.04.1961 - II C 91.59
Zur Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf unmittelbar nach dem Zusammenbruch ohne formgerechte Ernennungsurkunde (im Anschluß an BVerfG 1954-01-14 1 BvR 409/53, BVerfGE 3, 255; BGH 1951-06-28 III ZR 6/50, BGHZ 3, 1 verneint).
- BVerwG, 08.05.1969 - II C 123.65
Führung der Amtsbezeichnung "Oberbaurat a.D." - Rechtswirkungen der Aushändigung …
Auf die Beachtung des formalen Urkundenprinzips, an dem bei Beamtenernennungen gemäß § 27 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - an sich auch in der Übergangszeit grundsätzlich festzuhalten gewesen sei (zu vgl. BGHZ 6, 350 [BGH 26.06.1952 - III ZR 305/51]; BVerwG, Urteil vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - Buchholz BVerwG 237, 90, § 184 LBG Schl.-Holst. Nr. 1), könne auch nach dieser Rechtsprechung nur dann verzichtet werden, wenn besonders offenkundige Umstände den Willen der Einstellungsbehörde, ein Beamtenverhältnis zu begründen, eindeutig und zweifelsfrei anzeigten. - BVerwG, 24.08.1962 - VI C 143.60
Bindung der Verwaltungsgerichte an arbeitsgerichtliche Entscheidungen - …
Die genannten Artikel des Polizeiorganisationsgesetzes tragen zwar ebenso wie die vom Berufungsgericht gleichfalls herangezogene frühere Regelung des Art. 164 BayBG vom 28. Oktober 1946 der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 3, 255) aufgezeigten Möglichkeit Rechnung, daß in der Zeit nach dem Zusammenbruch ein Beamtenverhältnis auch ohne Ernennungsurkunde begründet werden konnte; sie setzen aber in Einklang mit den hierfür bestehenden Grundsätzen unzweideutig voraus, daß der Dienstherr die Absicht hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - mit Nachweisen). - BVerwG, 23.11.1964 - VI C 36.61
Formbedürftigkeit beamtenrechtlicher Zusicherungen - Verstoß gegen Treu und …
Hinsichtlich beider Gesichtspunkte wird zunächst die - die Durchschlagskraft dieser Einwendungen abschwächende - Möglichkeit zu berücksichtigen sein, daß die Verhandlungen über die Anstellung des Ehemannes der Klägerin noch in die sog. Übergangszeit oder jedenfalls in die Zeit ihrer Nachwirkungen gefallen sind (vgl. hierzu BVerfGE 3, 255, [BVerfG 14.01.1954 - 1 BvR 409/53] wo u.a. die Notwendigkeit hervorgehoben ist, für den Aufbau des demokratischen Staatswesens im großen Umfang geeignete Kräfte neu einzustellen; ferner Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 184 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1], vom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -, vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 134.61 - und vom 30. Mai 1963 - BVerwG II C 162.60 -). - BVerwG, 06.04.1965 - II C 185.62
Rechtsmittel
Ob dieser Rechtsansicht des Berufungsgerichts zu folgen ist, bedarf im vorliegenden Falle nicht der Entscheidung; denn die Begründung eines Beamtenverhältnisses unmittelbar durch die britische Besatzungsmacht, also ohne Einschaltung deutscher Dienststellen, scheidet ohne weiteres aus, wenn die Besatzungsmacht nicht ersichtlich den Willen hatte, ein Beamtenverhältnis zu begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. April 1961 - BVerwG II C 91.59 - undvom 24. August 1962 - BVerwG VI C 143.60 -).
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