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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1967 - II C 94.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1887
BVerwG, 18.07.1967 - II C 94.67 (https://dejure.org/1967,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1967 - II C 94.67 (https://dejure.org/1967,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1967 - II C 94.67 (https://dejure.org/1967,1887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines Kinderzuschlags für seinen Enkel - Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt für einen in der Hausgemeinschaft des Beamten aufgenommenen Enkel - Vorhandensein eines weiteren Unterhaltspflichtigen - Anwendbarkeit der den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 341.63
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1967 - II C 94.67
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 341.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 3]) hat zu § 18 Abs. 1 Nr. 5 BBesG u.F. ausgeführt, das Gericht stelle bei der Gewährung von Kinderzuschlag sowohl für ein Pflegekind als auch für einen Enkel auf ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches familienhaftes Verhältnis ab; angesichts der natürlichen Bindungen zwischen Enkeln und Großeltern müßten aber unterschiedliche Maßstäbe für die Feststellung eines dem Eltern-Kind-Verhältnis angenäherten faktischen Verhältnisses gelten, deshalb schließe bei Enkeln - anders als bei Pflegekindern - das Weiterbestehen von Beziehungen zwischen dem Kinde und seinem natürlichen Elternteil ein dem Eltern-Kind-Verhältnis angenähertes Verhältnis zum Großvater nicht aus, und zwar selbst dann nicht, wenn der Elternteil in die Wohnung des Großvaters mit aufgenommen ist.
  • BVerwG, 11.09.1967 - VI B 4.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 18. Juli 1967 - BVerwG II C 59.67 - (ebenso Urteil von demselben Tag - BVerwG II C 94.67 -) überzeugend dargelegt, daß Kinderzuschlag für ein in die Wohnung des Beamten oder Versorgungsempfängers aufgenommenes Enkelkind gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BBesG nur noch auf Grund der in diese Vorschrift durch Art. 1 § 1 Nr. 14 des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 901) eingefügten Nr. 6, nicht auch auf Grund der durch dasselbe Gesetz geänderten Nr. 5 (Pflegekind) gewährt werden kann und daß diese Regelung im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
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