Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1961 - II CB 95.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1960 - 1 S 80.59
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1960 - 1 S 80/59
- BVerwG, 17.01.1961 - II CB 95.60
- BVerwG, 09.02.1961 - II CB 95.60
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1961 - II CB 95.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer auf fehlende Eignung eines Sachverständigen gestützten Revision bei dessen Nichtberücksichtigung in der Berufungsinstanz - Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Bemessung des ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1960 - 1 S 80.59
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1960 - 1 S 80/59
- BVerwG, 17.01.1961 - II CB 95.60
- BVerwG, 09.02.1961 - II CB 95.60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1961 - II CB 95.60
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur dann, wenn dies auch in rechtlicher Hinsicht der Fall ist, d.h. wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (so auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/CB 6.60 -, NJW 1960 S. 1587).
- BVerwG, 19.07.1962 - VIII B 186.60
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Klägers hierzu reichen nicht aus, um der Sache grundsätzliche Bedeutung beizumessen, weil sie auf seinen Einzelfall abgestellt sind und damit keine Fragen aufwerfen, deren Entscheidung richtungweisend für andere Fälle und damit grundsätzlicher Art sein könnte (Beschlüsse vom 17. Januar 1961 - BVerwG II CB 95.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 16).
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