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| BDH, 01.10.1957 - II D 10/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BDH, 04.07.1957 - III D 19/56
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 01.10.1957 - II D 10/57
Daß dem Beschuldigten von dem Strafgericht der Eidesnotstand zugebilligt worden ist und daß seine Bestrafung dementsprechend milder ausfiel, kann ihn in diesem Verfahren nicht entlasten (siehe Entscheidung des Bundesdisziplinarhofs vom 4. Juli 1957 - III D 19/56 -).
- VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus …
Der Bundesdisziplinarhof hat 1957 entschieden, dass ein Beamter, der einen Meineid leistet und sich einer falschen uneidlichen Aussage schuldig macht, selbst bei Zubilligung des Aussagenotstandes durch das Strafgericht ein Dienstvergehen begangen hat, das die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt (U.v. 1.10.1957 - II D 10/57 - juris). - VG Hannover, 04.07.2006 - 18 A 1169/02
Angabe; Aussage; Ausschuss; Beamter; Bindung; Dienst; Meineid; Parlament; …
In der Rechtsprechung der für Disziplinarrecht zuständigen Gerichte wird im Regelfall bei Meineid auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (BDH, Urteil vom 01.10.1957 - II D 10/57. zit. n. Juris), bei einer falschen uneidlichen Aussage jedoch nur auf eine Zurückstufung des Beamten (BVerwG…, Urt. vom 07.02.1980, - 2 WD 67/79 -, zit. n. Juris).
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