Rechtsprechung
| BDH, 08.02.1961 - II D 13/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BDH, 06.01.1966 - I D 31/65
Rechtsmittel
Das haben die Senate des Bundesdisziplinarhofes bisher regelmäßig dann angenommen, wenn ein Beamter aus egoistischen Motiven heraus Postsendungen unterdrückt oder erbrochen hat (siehe Urteile vom 6. Oktober 1961 - I D 95/60 -, vom 8. Dezember 1964 - I D 21/64 - und vom 14. Oktober 1959 - II D 36/59 -), während in Fällen, in denen die Unterdrückung auf Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit zurückzuführen war, Laufbahnstrafen verhängt worden sind (so die bereits oben zitierten Urteile - I D 2/60 -, I D 90/60 -, I D 81/60 - sowie Urteil vom 8. Februar 1961 - II D 13/60 -).
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