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| RFH, 25.06.1920 - II D 4/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 31.05.2006 - II R 66/04
Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen inländischer …
Der in § 33 Abs. 1 ErbStG verwendete Begriff des Gewahrsams (vgl. dazu Gutachten des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 25. Juni 1920 II D 4/20, RFHE 3, 246, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1964 II 125/62 U, BFHE 80, 481, BStBl III 1964, 647) ist umfassender als der zwangsvollstreckungs- oder strafrechtliche Gewahrsamsbegriff. - FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 338/99
Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei …
Der Begriff "Gewahrsam" beschreibt nur den Zustand der unmittelbaren tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit (BFH-Urteil vom 12. August 1964 II 125/62 U, BStBl III 1964, 647; Gutachten des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 25. Juni 1920 II D 4/20, RFHE 3, 246). - BFH, 12.08.1964 - II 125/62 U
Beschränkung einer Erbschaftssteuerpflicht bezüglich Inlandsvermögen - Rechtliche …
Der Senat sieht deshalb keinen Anlaß, von dem Gutachten des Reichsfinanhofs II D 4/20 vom 25. Juni 1920 (Slg. Bd. 3 S. 246) zu dem insoweit mit § 15 Abs. 6 Satz 2 ErbStG 1951 übereinstimmenden § 19 Abs. 2 Satz 2 ErbStG 1919 abzuweichen (vgl. auch Kipp, Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz, 1927, § 15, Anm. 44 ß;… Model, Handbuch zum Testaments- und Erbschaftsteuerrecht, 2. Aufl., § 15 Ziff. VI Tz. 11, S. 298;… Megow, Kommentar zum Erbschaftsteuergesetz, 4. Aufl., § 15, Anm. II 5, S. 291).
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