Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1967 - II D 7.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang der Bindung an die strafgerichtlichen Feststellungen i.R.d. Einbringens von Beweismitteln in das Hauptverfahren des Disziplinarverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BDO §§ 18, 74, 75
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 110
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.09.1988 - 2 WD 17.88
Soldatendisziplinarrecht - Ahndungswürdigkeit eines Dienstvergehens - …
Zwar folge aus der Bindung an die strafgerichtlichen Feststellungen, daß Beweis zur Feststellung der Schuldunfähigkeit erst erhoben werden könne, wenn zuvor ein Nachprüfungsbeschluß gefaßt worden sei (vgl. BVerwGE 33, 110, 112 [BVerwG 12.12.1967 - II D 7/67]; BVerwG Urteil vom 30. Juli 1981 - 2 WD 16/81)."Dies bedeutet jedoch nicht, daß das Disziplinargericht gehindert wäre, bereits zuvor die Möglichkeit einer Nachprüfung ins Auge zu fassen und Beweismittel präsent zu machen" (BVerwGE 33, 110, 113) [BVerwG 12.12.1967 - II D 7/67].
- BVerwG, 30.07.1981 - 2 WD 16.81
Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem Verhalten - Vorliegen eines …
Aus der Bindung an die strafgerichtlichen Feststellungen folgt, daß einem die Richtigkeit einer solchen Feststellung in Frage stellenden Beweisantrag nur stattgegeben werden kann, wenn zuvor ein Nachprüfungsbeschluß gefaßt worden ist (vgl. BVerwGE 33, 110, 112) [BVerwG 12.12.1967 - II D 7/67].
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