Rechtsprechung
| BDH, 13.03.1962 - II D 90/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BDH, 15.06.1965 - II D 15/65
Rechtsmittel
Nach dar ständigen Rechtsprechung des Bundesdisziplinarhofes ist es ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen, wenn ein Beamter in absolut fahruntüchtigem Zustand, der seinen Grund in übermäßigem Alkoholgenuß hat, ein Kraftfahrzeug fährt, dadurch den Verkehr gefährdet und einen Verkehrsunfall verursacht (BDH 2, 163; 4, 162; 5, 193; 6, 62; ferner Urteile vom 3. Januar 1962 - I D 68/61 - = DÖV 1962, 751 und vom 13. März 1962 - II D 90/61 -). - BDH, 25.02.1963 - II DV 1/63
Rechtsmittel
Sein sich hieraus ergebendes Verhalten ist in der Disziplinarverfügung mit Recht als Dienstvergehen angesehen worden, wie der Bundesdisziplinarhof in ähnlich gelagerten Fällen stets entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 13. März 1962 - II D 90/61 -, 5. Juni 1962 - I D 61/61 -, 4. Oktober 1962 - I D 7/62 - Beschluß vom 30. Oktober 1962 - I DV 6/62 - BDH 4, 162).
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