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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,507
BVerwG, 18.08.1969 - II DB 5.69 (https://dejure.org/1969,507)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1969 - II DB 5.69 (https://dejure.org/1969,507)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1969 - II DB 5.69 (https://dejure.org/1969,507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO §§ 92, 95, 96

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 332
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 19.08.1987 - 2 WDB 18.86

    Rechtsmittel

    Mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sei es nicht zu vereinbaren, daß der frühere Soldat Sozialhilfe in Anspruch nehmen müsse; auch dürfe er nicht gezwungen werden, sich zu verschulden (BVerwGE 33, 332, 333) [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69].

    Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar entschieden, daß durch die Einbehaltung von Dienstbezügen der Betroffene nicht gezwungen werden dürfe, sich neu zu verschulden, aber es habe zugleich ausgesprochen, daß nur Schulden, die noch im Rahmen einer angemessenen Lebensführung lägen, bei der Höhe der Einbehaltung zu berücksichtigen seien (BVerwGE 33, 332 ff. [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69]).

    Der frühere Soldat war auch nicht gehalten, sich dafür zu verschulden oder eine Berufstätigkeit aufzunehmen, um eine sonst unzureichende Alimentation durch den Dienstherrn auszugleichen (BVerwGE 33, 332 f. [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69]).

  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91

    Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …

    Eine Einbehaltungsanordnung kann zwar nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch mit Rückwirkung aufgehoben werden (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1969 - BVerwG II DB 5, 69 - BVerwGE 33, 332 ; Beschluß vom 27. August 1970 - BVerwG I DB 4, 70 - Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 1 DB 17.78 - BVerwGE 63, 127 ; Beschluß vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 27.83 - = Dok.

    So kann die Aufhebung entweder auf einer von Anfang an bestehenden Rechtswidrigkeit oder auf einer späteren Entwicklung beruhen (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78

    Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des …

    Wenn in dem Beschluß vom 18. August 1969 - 2 DB 5, 69 - (BVerwGE 33, 332) ein Betrag von 300 DM für eine dreiköpfige Familie für angemessen erachtet wurde, so ist dies bei der inzwischen erfolgten Verteuerung der Lebenshaltungskosten nicht mehr verbindlich, zumal der soziale Status des beschuldigten Beamten und der darauf beruhende Lebenszuschnitt mit dem von dem erwähnten Beschluß betroffenen Beamten nicht ohne weiteres verglichen werden kann.

    Da der Senat nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Einleitungsbehörde setzen kann, muß es dieser überlassen bleiben, in welcher Höhe sie den Einbehaltungsbetrag in dem hiernach verbleibenden Rahmen für die Zeit vom 1. Mai 1978 an neu festsetzt (BVerwGE 33, 332).

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
    Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Ermessensentscheidung der Disziplinarbehörde über die Höhe des Einbehaltungssatzes nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und ist somit nur auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. nur: BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333 ; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/17 ; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/211 ; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4 ; vom 3.7.2001 Az. 1 DB 17/01 Juris; BayVGH vom 2.6.1997 Az. 16 DS 96.4111 S. 14 AU;… so auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 10 zu § 63;… Zängl, a.a.O., RdNr. 4 zu Art. 84 BayDO).

    Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (st.Rspr. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333 ; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/18 ; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/209 f. ; vom 16.4.1996 DokBerB 1996, 191/194; vom 29.5.1996 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 3 ;vom 3.4.2000 Az. 1 D 65.98 ; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4 ;… BayVGH vom 2.6.1997 a.a.O.;… vgl. zum Ganzen auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 9 zu § 38 BDG ;… Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl. 1990, RdNr. 5a zu § 92).

  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 DB 11.78

    Verletzung der Alimentationspflicht - Teilweise Gehaltseinbehaltung - Beamter - …

    Eine Verletzung der Alimentationspflicht durch teilweise Gehaltseinbehaltung ist zu verneinen, wenn der Beamte die Angabe der Gründe verweigert, die zu seinen durch die Gehaltseinbehaltung wesentlich verstärkten finanziellen Schwierigkeiten geführt haben (im Anschluß an BVerwGE 33, 332).

    Damit entfällt aber eine Verpflichtung der Verwaltung zur Alimentierung (BVerwGE 33, 332).

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem …

    Der Zeitpunkt einer rückwirkenden Aufhebung bestimmt sich vielmehr in jedem Einzelfall danach, aus welchem Grund - etwa wegen von Anfang an bestehender Rechtswidrigkeit oder wegen einer später eingetretenen Änderung der Verhältnisse - die Einbehaltungsanordnung nicht aufrechterhalten wird (vgl. BVerwG, Be. v. 18.08.1969 - II DB 5, 69 -, BVerwGE 33, 332, v. 08.03.1985 - 1 DB 12.85 -, BVerwGE 76, 344, u. v. 06.11.1991 - 1 DB 15.91 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76

    Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge - …

    Die Einleitungsbehörde muß - unter Einhaltung des im Gesetz bestimmten Kürzungshöchstbetrages - im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens auf die wirtschaftliche Lage des Beamten und seiner Familie Rücksicht nehmen (vgl. auch BVerwGE 33, 332 [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69] [333 f.]; 39, 338 [342]; 43, 226 f.).
  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 1 A 328/07

    Schadensersatz eines Beamten wegen vorläufiger Dienstenthebung und …

    Aber selbst wenn der Antrag zu einem früheren Zeitpunkt abgewiesen worden wäre, hätte dies - ungeachtet des Umstands, dass der Antrag unter Berufung auf veränderte Verhältnisse hätte wiederholt werden können - vgl. u.a. Köhler/Ratz, BDO, § 95 Rz. 6, für die mit § 87 Abs. 2 SDO vergleichbare Rechtslage für Bundesbeamte gemäß § 95 Abs. 3 BDO, im Falle einer Einstellung des Disziplinarverfahrens bzw. selbst im Falle der Verhängung einer milderen Disziplinarmaßnahme als derjenigen einer Entfernung aus dem Dienst nicht zum Verfall der einbehaltenen Beträge geführt, sondern den Dienstherrn zur vollständigen Nachzahlung verpflichtet (vgl. § 88 Abs. 1 und Abs. 2 SDO) vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 13.1.1984 - 1 DB 27/83 -, dokumentiert bei juris, und vom 18.8.1969 - II DB 5, 69 -, BVerwGE 33, 332, wo zutreffend festgestellt wird, dass die Vorschrift des § 96 Abs. 2 BDO, die - inhaltlich übereinstimmend mit § 88 Abs. 2 SDO - die Nachzahlung einbehaltener Bezüge nach Abschluss des Disziplinarverfahrens regelt, keine Regelung für den Fall einer bereits zuvor aufgehobenen rechtswidrigen Einbehaltungsanordnung trifft.
  • BVerwG, 03.04.2023 - 2 WDB 3.23

    Erfolglose Beschwerde gegen die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge

    Er ist als Aufhebungsantrag für die Vergangenheit statthaft, da eine Rechtswidrigkeit der Einbehaltensanordnung von Anfang an geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 1969 - II DB 5, 69 - BVerwGE 33, 332 , vom 13. Januar 1984 - 1 DB 27.83 - juris Rn. 10…, vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 13 Rn. 12 …und vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 18).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85

    Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Anordnungen der Einleitungsbehörde über die Einbehaltung von Gehalt steilen im Verfahren nach § 95 Abs. 3 BDO, also noch vor endgültigem Abschluß des förmlichen Disziplinarverfahrens, auch mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden; und zwar sowohl was den Umfang als auch den Grund der jeweiligen Anordnung betrifft, etwa weil der von der Einleitungsbehörde bestimmte Vomhundertsatz der Einbehaltung ermessensfehlerhaft festgesetzt war (BVerwGE 33, 332 [BVerwG 18.08.1969 - II DB 5/69] [334 ff.]; 46, 166 [167]; 63, 127 [129]; Beschlüsse vom 14. Mai 1980 - BVerwG 1 DB 8, 80 - 24. April 1980 - BVerwG 1 DB 9, 80 - 29. April 1980 - BVerwG 1 DB 12.80 - 5. Oktober 1982 - BVerwG 1 DB 19.82 - 25. März 1983 - BVerwG 1 DB 4, 83 - 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 - 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 27.83 - [BVerwG Dok.Ber.
  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 16a DS 19.435

    Rückwirkende Ermessensentscheidung zur Einbehaltung von Dienstbezügen

  • BVerwG, 30.11.1999 - 2 WDB 12.99

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines …

  • BVerwG, 21.01.1974 - I DB 14.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.09.1993 - 1 DB 27.92

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …

  • BVerwG, 02.10.1973 - I DB 10.73

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG

  • BVerwG, 09.12.1983 - 1 DB 32.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1983 - 1 DB 4.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.06.1981 - 1 DB 7.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.03.1977 - 1 DB 5.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.12.1971 - I DB 12.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1984 - 1 DB 27.83
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