Rechtsprechung
| BDH, 02.12.1959 - II DV 9/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BDH, 01.08.1959 - II DV 6/59
Rechtsmittel
Auszug aus BDH, 02.12.1959 - II DV 9/59
Der Senatsbeschluß vom 1. August 1959 - II DV 6/59 - wird aufgehoben.Der beschließende Senat verwarf durch Beschluß vom 1. August 1959 - II DV 6/59 - den Antrag als unzulässig, weil seine Begründung nicht innerhalb der am 8. April 1959 abgelaufenen Frist eingegangen war.
- BDH, 12.03.1957 - I DV 1/57
Verfahren in Sachen Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung - Verzicht auf …
Auszug aus BDH, 02.12.1959 - II DV 9/59
Abgesehen davon hat nach der Bundesdisziplinarordnung bei mehreren Dienstvorgesetzten jeder von diesen das selbständige Recht zur Ausübung der Disziplinarbefugnis und schließt mit der Verhängung einer Disziplinarstrafe die Strafbefugnis jedes nachgeordneten Dienstvorgesetzten aus (Bahnke, BDO, § 24 Anm. 6, 7; Beschluß vom 12. März 1957 - I DV 1/57 -).
- BDH, 27.10.1964 - II DV 1/64
Rechtsmittel
Seinem Einwand, hierdurch werde ihm das Rechtsmittel der Beschwerde abgeschnitten, hat der Beschuldigte selbst später fallengelassen, und zwar völlig zu Recht, da es zwar im gerichtlichen Verfahren einen geordneten Instanzenweg gibt, nicht aber im Disziplinarverfügungsverfahren, wo es jederzeit zulässig ist, daß der übergeordnete Dienstvorgesetzte das Verfahren an sich zieht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. März 1957 - I DV 1/57 -, 2. Dezember 1959 - II DV 9/59 -).
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