Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1963 - II ER 205.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.03.1963 - I C 1164/59
- BVerwG, 03.12.1963 - II ER 205.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1956 - IV ZA 46/56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.12.1963 - II ER 205.63
Dies wäre jedoch voraussichtlich nicht möglich; denn für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, nur Raum, wenn die Prozeßpartei, die das Armenrecht zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nachsucht, innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels alle Angaben gemacht und alle Unterlagen beigebracht hat, die erforderlich sind, damit über das Gesuch alsbald entschieden werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluß vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46.56 - NJW 1956 S. 1435).
- BVerwG, 13.10.1969 - IV B 148.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …
Sie wäre wegen des noch nicht bewilligten Armenrechts nur dann entschuldigt, wenn das Armenrechtsgesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist gestellt worden wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. die Beschlüsse vom 24. September 1963 - BVerwG III C 111.63 - [ZLA 1965, 247], vom 3. Dezember 1963 - BVerwG II ER 205.63 -, vom 10. Februar 1966 - BVerwG II ER 201.66 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 60.64 -, vom 19. April 1968 - BVerwG IV B 65.68 -).
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