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Rechtsprechung
   BFH, 05.06.2000 - II K 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11490
BFH, 05.06.2000 - II K 1/00 (https://dejure.org/2000,11490)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2000 - II K 1/00 (https://dejure.org/2000,11490)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - II K 1/00 (https://dejure.org/2000,11490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 4; ; FGO § 134; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 580 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang - Postulationsfähigkeit - Wiederaufnahme des Verfahrens - Besetzung der Richterbank - Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 62 78 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.08.1996 - X B 83/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 05.06.2000 - II K 1/00
    Da der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus prozessrechtlichen Gründen unzulässig ist, sind die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz in diesem Beschwerdeverfahren zu dienen (BFH-Beschluss vom 5. August 1996 X B 83/96, BFH/NV 1997, 61).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Akteneinsicht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz zu dienen, weil das eingelegte Rechtsmittel, wie hier die Revision (s. unter 1.), unzulässig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1998 X B 4/98, BFH/NV 1999, 209; vom 5. Juni 2000 II K 1/00, BFH/NV 2000, 1363), zumal die Klägerin über ihren dazu bevollmächtigten Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat.
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