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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 14.11.1951 - II LA 277/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,3560
LAG Hessen, 14.11.1951 - II LA 277/51 (https://dejure.org/1951,3560)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.11.1951 - II LA 277/51 (https://dejure.org/1951,3560)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. November 1951 - II LA 277/51 (https://dejure.org/1951,3560)
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Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts, Erfüllungsort

Papierfundstellen

  • BB 1952, 603
  • DB 1952, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit …

    2) Die in dem Beschluss des erkennenden Gerichts vom 14. November 1951 - II LA 277/51 (BB 1952, 603) - vertretene Ansicht, zur Bejahung des Gerichtsstands des Erfüllungsortes für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sei am Arbeitsort eine betriebliche Organisation erforderlich, wird ausdrücklich aufgegeben.

    Soweit Matthes ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt vom 14. November 1951 - II LA 277/51 (BB 1952, 603) - zitiert, wird die darin vertretene Ansicht durch die nunmehr zuständige erkennende Kammer ausdrücklich aufgegeben.

  • ArbG Leipzig, 14.02.2002 - 17 Ca 52/02

    Örtliche Zuständigkeit bei arbeitsgerichtlichen Klagen

    Auf die bloße Arbeitsstelle kommt es nämlich nicht an (schon LAG Frankfurt, 14.11.1951, BB 52, 603, zitiert v. Germelmann/Matthes/Prüting, ArbGG, 3. Auflage, § 2 Rz. 163).
  • ArbG Karlsruhe, 20.07.2001 - 6 Ca 220/00

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Außendienstmitarbeiter

    Die bloße Arbeitsstelle in Karlsruhe und Umgebung genügt jedoch für die Annahme eines einheitlichen Erfüllungsortes nicht (vgl. LAG Frankfurt, Urteil vom 14.11.1951 -- II LA 277/51 -- BB 1952, 603;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 2 Rd.-Nr. 163; entscheidend auf die Ausübung des Weisungsrechts abstellend: LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 29.11.1984 -- 8 Sa 694/84 -- NZA 1985, 540, 541).
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