Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.08.1986 - II OE 22/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 28.01.1975 - VI/1 E 76/72
- VGH Hessen, 05.08.1986 - II OE 22/82
- BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 20.01.1987 - 2 UE 1291/85
Zumutbarkeit von Verkehrslärmimmissionen für Aussiedlerhof
Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5. August 1986 - II OE 22/82 -).Der Senat geht bei der Festlegung dieser Orientierung ebenso wie der Bundesgerichtshof und andere Oberverwaltungsgerichte davon aus, daß die Grenzwerte, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 des gescheiterten Entwurfs des Verkehrslärmschutzgesetzes (Ausschußfassung Bundestags-Drucksache 8/3730) vorgesehen waren, einen brauchbaren Rahmen abgeben (vgl. Senatsurteil vom 5. August 1986 - Az.: II OE 22/82 m.w.N.; für das Bauplanungsrecht OVG Münster, NVwZ 1986, 53).
- VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86 In ihnen sieht der Senat deshalb sachverständig ermittelte Erkenntnisse über verkehrstechnische Zusammenhänge (vgl. Senatsurteil vom 5. August 1986 - II OE 22/82 - ), die bestimmt und geeignet sind, das Ermessen der Planungsbehörde bei der Gestaltung einer Straße zu binden (vgl. - allerdings zu den technischen Regeln für die Dimensionierung von Schutzstreifen für Energieversorgungsleitungen - BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986, NVwZ 1986, 471, 472).
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