Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.10.1973 - II OE 5/73 |
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.10.1973 - II OE 5/73
- BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 01.03.1976 - 7 B 102.75
Antrag auf Eingliederung einer Gemeinde - Überzeugung des Gerichts von der …
In einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1973 (II OE 5/73) wurde durch Beschluß des beschließenden Senats vom 9. Januar 1974 (VII B 115.73) zurückgewiesen - ist das beklagte Land verpflichtet worden, die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu den Grenzänderungsvertragen (gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung) zu erteilen.Der Umstand, daß nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Oktober 1973 (II OE 5/73) Gründe des öffentlichen Wohls für die von den Klägerinnen angestrebte Neugliederung durch ihren Zusammenschluß sprechen, bedeutete nämlich nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, daß deswegen das Gesetz vom 13. Mai 1974 mit seiner anders gearteten Neugliederungskonzeption verfassungswidrig sein müsse (vgl. S. 13/14 des Urteilsabdrucks); nach der - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten - Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs kam es lediglich darauf an, ob "die angegriffene Regelung dem Grundsatz, daß eine gesetzliche Gemeindeumgliederung nur aus Gründen des Gemeinwohls zulässig ist, offensichtlich widerspricht, insbesondere wenn sie auf Villkür beruht" (S. 13 des Urteilsabdrucks).
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