Rechtsprechung
| BFH, 05.04.1995 - II R 113/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Feststellung des Kurswerts einer GmbH am Bilanzstichtag durch Schätzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anteilsbewertung bei einer GmbH im Stuttgarter Verfahren
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.04.1994 - II R 57/90
1. Keine Schachtelvergünstigung für die von einer GmbH erbrachte Vermögenseinlage …
Auszug aus BFH, 05.04.1995 - II R 113/91
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ständiger Rechtsprechung das Stuttgarter Verfahren (vgl. Abschn. 76 f. bis einschließlich VStR 1989) als ein geeignetes Schätzungsverfahren anerkannt, von dem mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur abgewichen werden könne, wenn es im Ausnahmefall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt (s. Senatsurteil vom 13. April 1994 II R 57/90, BFHE 174, 177, BStBl II 1994, 505, 507 m. w. N.). - BFH, 18.08.1993 - II R 102/90
Kein besonderer Abschlag bei einer handwerklich tätigen GmbH im Rahmen der …
Auszug aus BFH, 05.04.1995 - II R 113/91
Vielmehr muß vor allem feststehen, daß diese Erträge "ausschließlich und unmittelbar" von der persönlichen Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers abhängig sind (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. August 1993 II R 102/90, BFHE 172, 219, BStBl II 1994, 9). - BFH, 23.04.1986 - II R 215/83
Der Anteilswert einer im Wege der echten Betriebsaufspaltung gegründeten …
Auszug aus BFH, 05.04.1995 - II R 113/91
Denn eine allgemeine Korrektur besonders hoher Ertragsaussichten entspricht nicht dem System des Stuttgarter Verfahrens (s. Senatsurteil vom 23. April 1986 II R 215/83, BFHE 146, 467, BStBl II 1986, 594).
- OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 14 U 3/14
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Umfang und Auslegung eines …
Rn. 226 Die Vorgabe erfordert eine Abhängigkeit von der persönlichen Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, die nicht durch ein entsprechendes Entgelt abgegolten ist (s. zu dieser Voraussetzung BFH, Urt. v. 05.04.1995 - II R 113/91 - Tz. 16;… dagegen spricht auch nicht BFH, Urt. v. 06.04.1962 - III 261/59 U - Tz. 8; darauf verweist Ziff. 5 des Schreibens vom 16.12.2008, Anlage K 13).Rn. 227 Abgesehen davon ergibt sich aus dem Vortrag der Klägerinnen auch nicht eine Abhängigkeit der Klägerin Ziff. 1 von der persönlichen Tätigkeit des Beklagten als Gesellschafter-Geschäftsführer, wie sie die Vorgabe verlangt (zu den Voraussetzungen s. BFH, Urt. v. 05.04.1995 - II R 113/91 - Tz. 14 f.).
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 9 K 420/06
Zeitpunkt der Ausführung einer Übertragung von GmbH-Anteilen - Anteilsbewertung
Die F.B. GmbH ist eine Werkzeugbaufirma, die nicht von erster Linie von persönlicher Dienstleistung geprägt ist (s. dazu das BFH-Urteil vom 5. April 1995 II R 113/91, BFH/NV 1995, 864). - FG Hessen, 30.11.2006 - 3 K 391/00
Festsetzung von Vermögensteuer für Zeiträume bis zum 31.12.1996 verfassungsgemäß …
Daneben könne auch der Einsatz von Arbeitskräften eine wichtige Rolle spielen, und zwar insbesondere dann, wenn diese für ihre Tätigkeit besonders qualifiziert seien (vgl. Urteil in BStBl II 1994, 9, sowie Urteil vom 05.04.1995 II R 113/91, BFH/NV 1995, 864). - BFH, 15.07.1998 - II B 129/97
Gesellschaftsanteile - Schätzung des gemeinen Werts - Stuttgarter Verfahren - …
Das Finanzgericht (FG) berief sich auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1993 II R 102/90 (BFHE 172, 219, BStBl II 1994, 9) sowie vom 5. April 1994 II R 113/91 (BFH/NV 1995, 864).
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