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| BFH, 21.04.1982 - II R 127/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 21.04.1982 - II R 128/79
Auszug aus BFH, 21.04.1982 - II R 127/79
Parallelentscheidung: BFH, 21.4.1982, II R 128/79, NV.
- FG München, 20.08.2014 - 4 K 2970/11
Einheitswert des Grundvermögens
Eine lediglich anderweitige Schätzung ist aber kein ausreichender Grund, um eine bei einer früheren Einheitswertfeststellung vorgenommene Schätzung als fehlerhaft zu behandeln (BFH-Urteil vom 31. Juli 1981 II R 127/79, BStBl II 1982, S. 6).Ein solcher Fehler darf nur dann angenommen werden, wenn die ursprüngliche Schätzung der Jahresrohmiete außerhalb jeder vernünftigen Überlegung gelegen hat (BFH-Urteile vom 5. August 1955 III 123/53 U, BStBl III S. 289;… vom 22. April 1966 III 145/65, BStBl III 1966, S. 532 und vom 31. Juli 1981 II R 127/79, BStBl II 1982, S. 6;… Rössler/Troll, BewG, § 22 Rz. 57).
- FG München, 09.11.2016 - 4 K 1098/13
Einheitsbewertung: Schätzung der üblichen Miete bei renoviertem Altbau - …
Eine lediglich anderweitige Schätzung ist kein ausreichender Grund, um eine bei einer früheren Einheitswertfeststellung vorgenommene Schätzung als fehlerhaft zu behandeln (BFH-Urteil vom 31. Juli 1981 II R 127/79, BStBl II 1982, S. 6). - BFH, 21.04.1982 - II R 128/79 Parallelentscheidung: BFH, 21.4.1982, II R 127/79, NV.
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