Rechtsprechung
| BFH - II R 13/23 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
GrEStG § 1 Abs 3 Nr 1, GrEStG § 3 Nr 5
Anteilsübertragung, Anteilsvereinigung, Grunderwerbsteuer, Familie - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 5 K 1503/22
- BFH - II R 13/23 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.05.2025 - II R 26/23
Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung …
Der Umstand, dass es bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Anteilsvereinigung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG gekommen ist, "immunisiert" nach einem Absinken der Beteiligung unter 95 % nicht gegen die Steuerbarkeit einer erneuten Überschreitung der 95 %-Grenze (…Pahlke/Joisten, Grunderwerbsteuergesetz, 7. Aufl., § 1 Rz 406; vgl. auch FG Münster…, Urteil vom 10.03.2022 - 8 K 1945/19 GrE, EFG 2022, 869, nachgehend BFH-Urteil vom 23.07.2024 - II R 11/22, BFH/NV 2025, 213; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.2023 - 5 K 1503/22, EFG 2024, 60, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH II R 13/23).
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