Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1993 - II R 13/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im Sachwertverfahren - Gemeiner Wert unbebauter Grundstücke
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.09.1980 - III R 21/78
Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - II R 13/91
Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (BFH-Entscheidungen vom 21. Mai 1982 III B 32/81, BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604, und vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153).Anderenfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (BFH in BFHE 136, 141, 144, BStBl II 1982, 604, 606, und in BFHE 132, 101, 104, BStBl II 1981, 153, 154).
Das vom FA zugrunde gelegte Bewertungsverfahren (Ableitung aus Richtwerten) verdient aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch den Vorzug vor einer nur im Ausnahmefall gebotenen Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BFH in BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153), von der das FG zu Recht Abstand genommen hat.
Zwar bilden Verkäufe, die in einem längeren zeitlichen Abstand vom Hauptfeststellungszeitpunkt entfernt liegen, im allgemeinen keine geeignete Grundlage zur unmittelbaren Ableitung des gemeinen Werts (vgl. BFH in BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 154).
- BFH, 21.05.1982 - III B 32/81
Einheitsbewertung - Unbebautes Grundstück - Sachverständiger - Lagebezeichnung - …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - II R 13/91
Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (BFH-Entscheidungen vom 21. Mai 1982 III B 32/81, BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604, und vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153).Anderenfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (BFH in BFHE 136, 141, 144, BStBl II 1982, 604, 606, und in BFHE 132, 101, 104, BStBl II 1981, 153, 154).
- BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82
Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - II R 13/91
Das FG durfte deshalb diese Schätzungsmethode nicht unbeachtet lassen und statt dessen eine eigene Schätzung vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, 352, BStBl II 1984, 88, 89). - BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus …
Auszug aus BFH, 21.07.1993 - II R 13/91
Der von der Klägerin mit der Anschlußrevision unter Bezugnahme auf das schriftsätzliche Vorbringen im Klageverfahren geltend gemachte Einwand, wonach der den Verkäufen von 1964/65 zugrunde gelegte Preis von ... DM/qm durchaus für die Wertfindung herangezogen werden könne, führt - schon mangels einer Auseinandersetzung mit den einschlägigen Urteilsgründen - nicht dazu, die Tatsachenfeststellungen und -würdigungen des FG als nicht möglich erscheinen zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).
- BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
Von der Gemeinde aus ansiedlungspolitischen Gründen eingeräumte Vorzugspreise für …
Der Verkehrswert (gemeiner Wert) unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des BFH entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).Andernfalls verdient - und dies dürfte in der Praxis die Regel sein - aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (z. B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610, unter 2. m. w. N.).
Nichts anderes gilt für einen ansiedlungspolitisch bedingten Vorzugspreis, den eine Gemeinde gewährt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 a).
Erhebliche Abweichungen sind durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 b m. w. N.; vgl. ferner § 14 WertV).
Für die Wertermittlung nach Richtwerten ist es indes nicht generell ausgeschlossen, in Fällen, in denen für die Ermittlung eines Richtwerts nur wenige zeitnahe Verkäufe vorliegen, auch weiter als ein Jahr vor oder nach dem Stichtag liegende geeignete Verkaufsfälle - ggf. nach Bereinigung um die für den Grundstücksmarkt geltende Preissteigerungsrate - einzubeziehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610 unter 2 b).
- BFH, 21.09.2016 - X R 58/14
Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten …
Rn. 30 Für die Ermittlung des Verkehrswerts unbebauter Grundstücke sind in der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung drei Methoden bezeichnet worden: Die Heranziehung von Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke, der Ansatz von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder die Erstellung von Einzelgutachten (vgl. zusammenfassend, auch zum Folgenden, BFH-Urteil vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 2., wobei der Verkehrswert eines Grundstücks mit dem gemeinen Wert gleichgesetzt wurde; ebenso zur Ermittlung des gemeinen Werts im Rahmen der Einheitsbewertung von Grundstücken BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, unter II.2.).Rn. 33 cc) Demgegenüber ist die Ermittlung des Verkehrswerts anhand eines Einzelgutachtens vom BFH nur für Ausnahmefälle zugelassen worden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610, unter II.2.b).
- FG Nürnberg, 03.09.2014 - 7 K 1452/11
Teilwertabschreibung für ein Betriebsgrundstück bei Nichtverwirklichung eines …
Rn. 24 Der Verkehrswert unbebauter Grundstücke sei nach der Rechtsprechung des BFH entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (z.B. BFH-Urteil vom 26.09.1980 III R 21/78, BFHE 132, 101 und vom 21.07.1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).39 Der Verkehrswert (gemeiner Wert) unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder - in Ausnahmefällen - durch Einzelgutachten zu ermitteln (z.B. BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BStBl II 1981, 153 und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).
Andernfalls verdient aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, unter 2. m.w.N.).
- FG Hessen, 23.06.2004 - 3 K 1712/01
Grundbesitzwert; Grundstück; Rohbauland; Umlegungsgebiet; Schenkung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.10.2004 - II R 34/02
Einheitsbewertung von Golfplätzen
Der BFH hat sich zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) dafür ausgesprochen, zunächst eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher (baulicher) Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610). - FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12
Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks - …
Rn. 34 Der Verkehrswert (gemeiner Wert) unbebauter Grundstücke ist nach der Rechtsprechung des BFH entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten zu ermitteln (z.B. Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610).Andernfalls verdient --und dies dürfte in der Praxis die Regel sein-- aus Gründen der gleichmäßigen Besteuerung die Ableitung des gemeinen Werts aus Richtwerten den Vorzug (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 610, unter 2. m.w.N.; vom 8. September 1994 IV R 16/94, BStBl II 1995, 309).
- BFH, 26.02.2007 - II R 73/05
Einheitswert eines Erbbaurechts an Golfplatz
a) Der BFH hat zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) ausgeführt, zunächst sei eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher baulicher Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610). - BFH, 08.05.2007 - X B 43/06
Prozesserklärung; Auslegung
Andere Ermittlungsmethoden wie die Rückrechnung aus dem späteren Verkaufspreis des bebauten Grundstücks (sog. Residualverfahren) oder durch Ermittlung des möglichen künftigen Ertrags kommen nach der Rechtsprechung nur in Betracht, wenn die Vergleichswertmethode versagt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153;… vom 4. März 1993 IV R 33/92, BFH/NV 1993, 739; vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610, und vom 8. September 1994 IV R 16/94, BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309). - FG Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 1 K 59/97
Höhe eines anzusetzenden Entnahmeteilwerts im Steuerrecht; Teilwertermittlung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.11.2004 - II R 35/02
Einheitswert - als Golfplatz genutztes Grundstück
a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke in zwei Entscheidungen vom 26. September 1980 III R 21/78 (BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153) sowie vom 21. Mai 1982 III B 32/81 (BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604) dafür ausgesprochen, zunächst eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrades und gleicher (baulicher) Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder --in Ausnahmefällen-- durch Einzelgutachten vorzunehmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 13/91, BFH/NV 1994, 610). - BFH, 18.10.2006 - II B 10/06
Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke; Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 08.07.1998 - VIII B 80/97
Gesamtpreis für mehrere Grundstücke des Betriebsvermögens
- FG Köln, 26.10.2005 - 4 K 5279/01
Einheitsbewertung eines Golfplatzes als Erbbaurecht
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
Einkommensteuer; gemeiner Wert eines Grundstücks mit Altlast oder …
- FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93
Entnahme einer Eigentumswohnung aus dem Betriebsvermögen
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 135/99
Ermittlung des gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 3 K 164/96
Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke
- FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93
Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des …
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