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| BFH, 27.06.1990 - II R 130/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ansetzen des Ertragshundertsatzes mit 0 von Hundert bei schlechten Ertragsaussichten eines Unternehmens bei der Anteilsbewertung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.05.1989 - II R 160/85
Auch bei negativem Durchschnittsvertrag ist der Ertragshundertsatz bei der …
Auszug aus BFH, 27.06.1990 - II R 130/87
Der Senat hat bereits durch Urteil vom 10. Mai 1989 II R 160/85 (BFHE 157, 435, BStBl II 1989, 752) dahin entschieden, daß auch bei schlechten Ertragsaussichten eines Unternehmens bei der Anteilsbewertung der Ertragshundertsatz mit 0 v. H. anzusetzen sei.
- FG München, 24.06.2015 - 4 K 1158/14
Wertansatz von GmbH-Anteilen im Zeitpunkt einer freigebigen Zuwendung - Keine …
Schließlich ist es bundesgerichtlich geklärt, dass im Fall ertragsteuerrechtlicher Verluste der Gesellschaft diese durch Anwendung zwar keines negativen Ertragshundertsatzes aber doch immerhin eines solchen von 0% wertmindernd zu berücksichtigen sind (BFH Urteile vom 10. Mai 1989 II R 160/85, BFHE 157, 435, BStBl II 1989, 752, vom 27. Juni 1990 II R 130/87, BFH/NV 1991, 800 …und vom 5. Juni 1991 II R 92/88, BFH/NV 1992, 446).
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