Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1990 - II R 153/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,11366
BFH, 11.07.1990 - II R 153/87 (https://dejure.org/1990,11366)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1990 - II R 153/87 (https://dejure.org/1990,11366)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - II R 153/87 (https://dejure.org/1990,11366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,11366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 26.07.2017 - II R 33/15

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn schon zu Lebzeiten des Erblassers eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Verpflichtung (etwa gegenüber einem Mieter aus § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zur Mängel- oder Schadensbeseitigung bestand (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966, unter II.1.c).

    Dabei setzt das Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Zwecke der Erbschaftsteuer den Erlass einer rechtsverbindlichen, behördlichen Anordnung gegen den Erblasser voraus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97).

    Im Übrigen können --etwa aufgrund eines aufgestauten Reparaturaufwands bedingte-- Wertminderungen eines Gebäudes allenfalls bei der Grundstücksbewertung und nicht im Verfahren über die Erbschaftsteuerfestsetzung berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 97; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rz 157;… Jüptner, in Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Auflage § 10 Rz 144;… Weinmann in Moench/Weinmann, a.a.O., § 10 ErbStG Rz 52; Jochum in Wilms/Jochum, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz 128).

  • FG Münster, 30.04.2015 - 3 K 900/13

    Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens stellen keine …

    Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln oder zum Abbruch eines Gebäudes können nur dann als Erblasserschulden berücksichtigt werden, wenn der Erblasser dazu bereits zu Lebzeiten aufgrund einer bestehenden öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verpflichtung tätig werden musste (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1990 II R 153/87, BFH/NV 1991, 97, …und Beschluss vom 19.02.2009 II B 132/08, BFH/NV 2009, 966).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht