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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1986 - II R 177/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,16192
BFH, 26.02.1986 - II R 177/83 (https://dejure.org/1986,16192)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1986 - II R 177/83 (https://dejure.org/1986,16192)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - II R 177/83 (https://dejure.org/1986,16192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Entstehung der Grunderwerbssteuer bei einer nicht ununterbrochenen Eigennutzung von einem Jahr innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Erwerb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1975 - II R 117/74

    Ersterwerb - Eigentumswohnung - Bewohnungswille - Überlassung zur Bewohnung

    Auszug aus BFH, 26.02.1986 - II R 177/83
    Damit war auf das GrEStEigWoG nicht die bisherige Rechtsprechung des BFH anwendbar, wonach eine vom Gesetz nur geforderte beabsichtigte Eigennutzung nicht die spätere tatsächliche Eigennutzung voraussetze (vgl. das Urteil vom 23. Juli 1975 II R 117/74, BFHE 117, 92, BStBl II 1976, 28).

    Es hätte nahegelegen, in irgendeiner Form zu erkennen zu geben, daß man in Zukunft diese Rechtsprechung vermeiden wollte; das gilt um so mehr, als ausdrücklich die tatsächliche Eigennutzung des Kaufobjektes vorausgesetzt wurde, so daß die steuermildernde Rechtsprechung des Senates zur beabsichtigten Eigennutzung (BFHE 117, 92) nicht anwendbar war.

  • BFH, 14.07.1976 - II R 51/73

    Außenbereich einer Gemeinde - Unerschlossenes Grundstück - Erwerb auf eigene …

    Auszug aus BFH, 26.02.1986 - II R 177/83
    Der Senat hat schon bisher in ständiger Rechtsprechung zu den Gesetzen der Länder über die Grunderwerbsteuerbefreiung beim Wohnungsbau entschieden, ein Grundstückserwerber trage das Risiko der Steuer auch für den Fall, daß ohne sein Verschulden der steuerbegünstigte Zweck nicht fristgerecht erfüllt werden könne (Urteil des BFH vom 14. Juli 1976 II R 51/73, BFHE 119, 320, BStBl II 1976, 652 m. w. N.).

    Die Rechtsprechung des BFH, wonach auch die schuldlose Überschreitung einer Frist zur Erfüllung eines steuerbegünstigten Zweckes steuerschädlich ist (BFHE 119, 320) war bekannt.

  • BFH, 25.06.1980 - II R 21/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Dreifamilienhauses, wenn die Nutzung …

    Auszug aus BFH, 26.02.1986 - II R 177/83
    Die Kläger wenden ein, der BFH lasse es auch genügen, wenn ein Gebäude erst nach Abschluß des Kaufvertrages in ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GrEStEigWoG umgewandelt werde (Urteil vom 25. Juni 1980 II R 21/79, BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728).
  • BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83

    Kündigung einer Mietwohnung: Drohende Grunderwerbsteuerpflicht

    Auszug aus BFH, 26.02.1986 - II R 177/83
    Erst der Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Oktober 1983 RE-Miet VI/83 (NJW 1984, 1560, MDR 1984, 146) habe hier eine Änderung gebracht.
  • BVerfG, 08.07.1987 - 1 BvR 623/86
    c) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 1986 - II R 177/83 - betr.
  • FG Brandenburg, 20.01.2000 - 4 K 453/99

    Erlass von Einkommensteuer und Zinsen 1994

    Im Zeitpunkt des Ergehens der gesetzlichen Regelung existierte des weiteren bereits umfangreiche Rechtsprechung insbesondere auch zur Förderung von Investitionen und den Rechtsfolgen der Versäumnis von Investitionsfristen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhof vom 24.09.1987 - V R 76/78, BStbl. II, 1988, 561; vom 26.02.1986 - II R 177/83, BFH/NV 1987, 672 sowie vom 11.03.1976 - VII R 93/72, BStBl. II 1976, 394 sowie Urteil vom 07.05.1968 - II 151/64, BStBl. II, 663).
  • BFH, 18.10.1989 - II B 61/89

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer

    Auf die Gründe, welche die Eigennutzung verhindert haben, kommt es somit nicht an (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 1986 II R 177/83, BFH/NV 1987, 672).
  • BFH, 02.11.1988 - II B 138/88

    Nacherheben einer Steuer für den Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung bei …

    Nach dem Urteil des Senats vom 26. Februar 1986 II R 177/83 (BFH / NV 1987, 672) ist die Steuer auch dann gemäß § 3 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen nachzuerheben, wenn der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung das Mietverhältnis nicht lösen und daher die Eigentumswohnung nicht rechtzeitig selbst beziehen kann.
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