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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1986 - II R 229/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7404
BFH, 29.10.1986 - II R 229/81 (https://dejure.org/1986,7404)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1986 - II R 229/81 (https://dejure.org/1986,7404)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - II R 229/81 (https://dejure.org/1986,7404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einheitswertbestimmung einerseits für ein Grundstücks und andererseits für das darauf befindliche Gebäude auf Grund der unterschiedlichen Eigentümerverhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.11.1970 - I 133/64

    Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption - …

    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - II R 229/81
    Die nicht erschöpfende Aufzählung in § 11 StAnpG (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, BStBl II 1971, 133) von Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem zivilrechtlich Berechtigten zuzurechnen war, enthielt einen beispielhaften Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer Zurechnungssubjekt von Wirtschaftsgütern ist, wenn er die wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH-Urteil vom 29. Juli 1981 I R 62/77, BFHE 134, 264, 268, BStBl II 1982, 107).
  • BFH, 05.05.1983 - IV R 43/80

    Keine Entnahme durch Schenkung, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker …

    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - II R 229/81
    Danach ist (bzw. bleibt) wirtschaftlicher Eigentümer, wer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut dergestalt ausübt, daß er den rechtlichen Eigentümer "für die Dauer" von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so daß der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 1983 IV R 43/80, BFHE 139, 36, BStBl II 1983, 631).
  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über …

    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - II R 229/81
    Aus den Abreden im Innenverhältnis muß sich ergeben, daß der zivilrechtliche Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf den Gegenstand ausgeschlossen ist, während der andere für eigene Rechnung zur Verfügung über die Substanz befugt ist (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466).
  • BFH, 29.07.1981 - I R 62/77

    Pachtgegenstand - Pachtzeit - Ankaufsrecht - OHG

    Auszug aus BFH, 29.10.1986 - II R 229/81
    Die nicht erschöpfende Aufzählung in § 11 StAnpG (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, BStBl II 1971, 133) von Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem zivilrechtlich Berechtigten zuzurechnen war, enthielt einen beispielhaften Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, daß ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer Zurechnungssubjekt von Wirtschaftsgütern ist, wenn er die wirtschaftliche Herrschaft ausübt, deren gewöhnlicher Ausdruck das Eigentum ist (BFH-Urteil vom 29. Juli 1981 I R 62/77, BFHE 134, 264, 268, BStBl II 1982, 107).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von …

    Rn. 15 Ein besitzloses wirtschaftliches Eigentum setzt weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; vom 20. November 2003 III R 4/02, BFHE 203, 564, BStBl II 2004, 305).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 4/02

    Wirtschaftliches Eigentum bei Mietereinbauten

    Zwar ist auch ein besitzloses wirtschaftliches Eigentum an Wirtschaftsgütern denkbar, Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums hinsichtlich des Wirtschaftsgutes den Anweisungen des anderen zu folgen hat und dieser jederzeit die Herausgabe des Wirtschaftsgutes (Übertragung des Eigentums) verlangen kann (BFH, Urteil vom 29. Oktober 1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10

    Einkommensteuer eines britischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Großbritannien …

    Die Situation des Klägers ist insoweit mit der Fallgruppe des "besitzlosen wirtschaftlichen Eigentums" vergleichbar, die voraussetzt, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 20.7.2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41; vom 29.10.1986 II R 229/81, BFH/NV 1988, 20).
  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer …

    Rn. 70 3. Nach der Entscheidung des BFH vom 20.07.2010 (…IV R 38/09, BFH/NV 2011, 41) setzt ein besitzloses, wirtschaftliches Eigentum weiter voraus, dass der Inhaber des zivilrechtlichen Eigentums bezüglich des Wirtschaftsguts allein den Weisungen des Anderen zu folgen verpflichtet ist und dieser jederzeit die Herausgabe (Übertragung des Eigentums an sich) verlangen kann (ebenso: BFH vom 29.10.1986, II R 229/81, BFH/NV 1988, 20; vom 20.11.2003, III R 4/02, BStBl II 2004, 305; vgl. auch BFH vom 25.06.1984, GrS 4/82, BStBl II 1984, 751;… vom 09.09.1986, VIII R 318/83, BFH/NV 1987, 158; vom 16.05.1995, VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714; vom 15.07.1997, VIII R 56/93, BStBl II 1998, 152;… vom 20.01.1999, I R 69/97, BFH/NV 1999, 1261; vom 24.11.2009, I R 12/09, BStBl II 2010, 590 zur Verpflichtung zur jederzeitigen Rückgabe bei der Treuhand).
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