Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1986 - II R 246/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
BBauG § 79 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Grunderwerbsteuer - Geltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 79 Abs. 1 S. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 148, 343
- NJW 1987, 975
- BB 1987, 187
- BStBl II 1987, 135
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 06.09.1988 - II B 98/88
Grunderwerb - Umlegungsverfahren - Freiwillige Umlegung
Im gleichen Sinne hat der BFH entschieden, daß die Ausnahme von der Besteuerung für den Übergang von Grundstückseigentum im Umlegungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG 1983) sich nicht erstreckt auf den Eigentumsübergang im Grenzregelungsverfahren (BFH-Beschluß vom 24. Februar 1988 II B 160/87, BFHE 152, 272, BStBl II 1988, 457), sondern nach dem Willen des Gesetzgebers nur den Eigentumsübergang im (förmlichen) Umlegungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz betrifft (BFH-Urteil vom 26. November 1986 II R 246/85, BFHE 148, 343, 345, BStBl II 1987, 135). - FG Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 1 K 188/05
Rückerwerb von Ersatzgrundstücken im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung …
Im gleichen Sinne hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Ausnahme von der Besteuerung für den Übergang von Grundstückseigentum im Umlegungsverfahren sich nicht auf den Eigentumsübergang im Grenzregelungsverfahren erstreckt (BFH-Beschluss vom 24. Februar 1988 II B 160/87, BFHE 152, 272, BStBl II 1988, 457), sondern nach dem Willen des Gesetzgebers nur den Eigentumsübergang im (förmlichen) Umlegungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz betrifft (BFH-Urteil vom 26. November 1986 II R 246/85, BFHE 148, 343, 345, BStBl II 1987, 135).
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