Rechtsprechung
| BFH, 11.06.1997 - II R 27/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 17.01.1994 - IV 54/93
- FG Nürnberg, 07.10.1994 - IV 54/93
- BFH, 11.06.1997 - II R 27/94
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02
Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen
Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 23. Mai 1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; Senatsurteil in BFH/NV 1995, 114, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831 aus bewertungsrechtlicher Sicht). - BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03
Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF
Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 23. Mai 1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; Senatsurteil in BFH/NV 1995, 114, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831, aus bewertungsrechtlicher Sicht). - BFH, 30.12.2002 - IV B 167/01
NZB: rechtliches Gehör; Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechtes
Es wäre Sache des Klägers gewesen nachzuweisen, dass die Lieferrechte untrennbar mit den Aktien verbunden seien (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831). - FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08
Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen …
Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 23.05.1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 114, und BFH-Beschluss vom 26.05.1993 IV B 184/92, BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11.06.1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831, aus bewertungsrechtlicher Sicht).
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