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| OVG Saarland, 21.11.1969 - II R 31/69 |
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Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 21.11.1969 - II R 31/69
- BVerwG, 03.06.1970 - IV B 38.70
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 12.10.2011 - 5 L 920/11
Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelandrohung - Vollstreckungshindernis, …
Rn. 38 Denn ein Handlungspflichtiger ist zur Vornahme von Maßnahmen an einer ihm nicht gehörenden Sache zivilrechtlich grundsätzlich nicht befugt, es sei denn der Eigentümer wäre vollziehbar ebenfalls zur Vornahme oder zur Duldung verpflichtet, von der Verwaltung des Grundstücks ausgeschlossen oder mit der Vornahme der Maßnahme erklärtermaßen einverstanden.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.04.1991 - 2 R 30/89 -, Leits. In SKZ 1991, 256) Liegt kein solcher Ausnahmefall vor, stellt das Recht des Dritten ein Vollziehungshindernis dar.(BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BRS 25 Nr. 205; OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.1969 - II R 31/69 -, BRS 22 Nr. 213, und vom 09.01.1974 - II R 67/73 -, BRS 28 Nr. 150) Ein solches Hindernis muss indes nicht erst bereits bei der Androhung des Zwangsmittels ausgeräumt sein, weil die vom Gesetz geforderte Vollstreckungsgrundlage - ein unanfechtbarer oder sofort vollziehbarer Verwaltungsakt - erst bei der Anwendung des Zwangsmittels vorliegen muss (§ 18 Abs. 1 SVwVG), während § 19 Abs. 2 Satz 1 SVwVG gestattet, die Zwangsmittel auch dann bereits mit der Grundverfügung zu verbinden, wenn der dagegen zulässige Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat. - OVG Saarland, 28.11.1975 - II R 55/75
Befürchtung des Entstehens einer Splittersiedlung ; Bebaubarkeitsqualität eines …
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