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Rechtsprechung
   BFH, 05.04.1989 - II R 51/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7779
BFH, 05.04.1989 - II R 51/86 (https://dejure.org/1989,7779)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1989 - II R 51/86 (https://dejure.org/1989,7779)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1989 - II R 51/86 (https://dejure.org/1989,7779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kauf eines Grundstücks - Erhebung von Schenkungsteuer wegen der Unentgeltlichkeit von Zuwendungen an eine Lebensgefährtin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit - …

    Auszug aus BFH, 05.04.1989 - II R 51/86
    Gelingt ihr das nicht, so trifft sie die objektive Beweislast - Feststellungslast - (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. März 1980 II R 148/76, BFHE 139, 179, BStBl II 1980, 402).
  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …

    Nach der Rechtsprechung des BFH zur Verteilung der Feststellungslast bei unklarem Rechtsgrund einer Zuwendung (BFH-Urteile vom 5.3. 1980 II R 148/76, BStBl. II 1980, 402, vom 5.4. 1989 II R 51/86, BFH/NV 1990, 234, vgl. auch FG Köln, Urteil vom 14.5.1998 9 K 3553/98, EFG 1998, 1345) hat der Leistungsempfänger (oder sonstige nach § 20 Abs. 1 ErbStG Steuerpflichtige), wenn er sich auf einen inneren Vorbehalt, z.B. ein verdecktes Treuhandverhältnis, oder eine Rückübertragungspflicht beruft, diejenigen Tatsachen - soweit streitig - zu beweisen, die den Tatbestand der zur Rückübertragung verpflichtenden Rechtsnorm ausfüllen oder das Treuhandverhältnis begründen.
  • FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18

    Rechtmäßigkeit von auf den Feststellungen der Steuerfahndung beruhenden …

    Nach der Rechtsprechung des BFH kehrt sich die Beweislast jedoch um, wenn der objektive Geschehensablauf für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung spricht und sich ein Steuerpflichtiger auf einen inneren Vorbehalt (BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BStBl II 1980, 402) bzw. auf eine ungewöhnliche Gestaltung oder einen ungewöhnlichen Geschehensablauf beruft (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1975 IV R 10/72, BStBl II 1975, 853 sowie vom 5. April 1989 II R 51/86, BFH/NV 1990, 234, Gebel in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Dezember 2019, § 7, Rdnr. 286 ff.).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 100/94

    Entscheidung nach der Feststellungslast im finanzgerichtlichen Verfahren - …

    Für den Fall, daß es nach Auffassung des FG gleichwohl für die Entscheidung auf die Feststellungslast ankommen sollte, verweist der Senat auf sein Urteil vom 5. April 1989 II R 51/86 (BFH/NV 1990, 234).
  • FG München, 29.11.2000 - 4 K 1549/98

    Verteilung der Feststellungslast bei unklarem Rechtsgrund einer Zuwendung; …

    Dies ist hier zwar nicht der Fall; jedoch steht dem gleich, wenn sich ein Steuerpflichtiger auf ungewöhnliche Gestaltungen oder einen ungewöhnlichen Geschehensablauf beruft (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1975 IV R 10/72, BStBl II 1975, 853 sowie vom 5. April 1989 II R 51/86, BFH/NV 1990, 234).
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