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| BFH, 10.12.1986 - II R 54/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Steuerbescheids
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.07.1972 - III B 49/71
Finanzgerichtliches Verfahren - Erledigung der Hauptsache - Anträge des …
Auszug aus BFH, 10.12.1986 - II R 54/84
Diese Voraussetzung ist nicht anwendbar, wenn die Behörde einen Verwaltungsakt aus Gründen aufhebt oder ändert, die mit der Anfechtungsklage nicht oder jedenfalls noch nicht geltend gemacht worden sind (Urteil vom 7. Juli 1972 III B 49/71, BFHE 106, 416, 418, BStBl II 1972, 955).
- BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00
Revision des Beigeladenen nach Erledigung der Hauptsache
- BFH, 21.06.2007 - II B 169/05
NZB: Kostenentscheidung, Erledigung der Hauptsache
Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn die Behörde einen Verwaltungsakt aus Gründen aufhebt oder ändert, die mit der Anfechtungsklage nicht oder jedenfalls noch nicht geltend gemacht worden sind (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1986 II R 54/84, BFH/NV 1988, 111). - BFH, 13.07.1995 - VII R 37/95
Folgen der Rücknahme eines Haftungsbescheides des Finanzamtes auf die …
Zwar ist die Vorentscheidung durch die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten hinsichtlich des Rechtsstreits gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung in entsprechender Anwendung nur wirkungslos geworden (dazu vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschlüsse vom 30. November 1987 VIII B 3/87, BFHE 151, 354, BStBl II 1988, 183; vom 10. Dezember 1986 II R 54/84, BFH/NV 1988, 111;… vom 12. Mai 1992 VII R 42/91, BFH/NV 1992, 854), soweit der Haftungsbetrag von 46.515,00 DM in Rede steht. - BFH, 28.06.1995 - VIII B 10/95
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Verfahrens
Der Senat hat es für sachdienlich erachtet, klarzustellen, daß durch die Erledigung des Verfahrens der FG-Beschluß entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 der Zivilprozeßordnung (i. V. m. § 155 FGO) gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Dezember 1986 II R 54/84, BFH/NV 1988, 111). - BFH, 14.06.1994 - XI R 63/90
Übereinstimmende Erledigterklärung in der Revision
Dadurch ist das angefochtene Urteil der Vorinstanz einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidungen gegenstandslos geworden (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1986 II R 54/89, BFH/NV 1988, 111).
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