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Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1986 - II R 56/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10121
BFH, 17.09.1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Bestandskräftige Steuerfestsetzungen können im Billigkeitsverfahren nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611).
  • BFH, 22.09.1976 - I R 68/74

    Im voraus zu treffende Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem …

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Der Umstand allein, daß eine bestandskräftig veranlagte oder durch rechtskräftiges Urteil festgesetzte Steuer im Widerspruch zu einer späteren Rechtsprechung steht, rechtfertigt noch nicht den Erlaß der Steuer (vgl. das BFH-Urteil vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15).
  • BFH, 25.06.1980 - II R 21/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Dreifamilienhauses, wenn die Nutzung …

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Erst durch das später - am 25. Juni 1980 - ergangene BFH-Urteil vom 25. Juni 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728) wurde die Rechtslage dahin geklärt, daß die beabsichtigte Verwendung des Gebäudes für die Steuerbefreiung maßgebend war.
  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger …

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Maßgebend ist nur, ob das FA bei der Veranlagung der Steuer (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. das BFH-Urteil vom 3. März 1970 II 135/64, BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht …

    aa) Für die Frage, ob eine Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist --und deshalb ein Erlass in Betracht kommt-- ist maßgeblich, ob das FA bei der Steuerfestsetzung (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1986 II R 56/83, BFH/NV 1988, 217, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …

    Für die letztgenannte Auffassung sprechen die BFH-Urteile vom 3. März 1970 II 135/64 (BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503) und vom 17. September 1986 II R 56/83 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01

    Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines …

    Für die Frage, ob eine Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist - und deshalb ein Erlass in Betracht kommt - ist maßgeblich, ob das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 56/83, BFH/NV 1988, 217; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …

    Der Umstand allein, daß eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Widerspruch zu einer später entwickelten Rechtsprechung steht, rechtfertigt noch nicht den Erlaß der Steuer- und Haftungsschuld (Urteile des BFH vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15; vom 17. September 1986 II R 556/83, BFH/NV 1988, 217).
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