Rechtsprechung
| BFH, 19.10.1994 - II R 58/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflichten durch mangelnde Würdigung eines Beweisantrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.08.1972 - III R 47/72
Bewertung landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens als Grundvermögen
Auszug aus BFH, 19.10.1994 - II R 58/91
Es genügt vielmehr, daß die Änderung der Nutzung mit einiger Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu erwarten ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. August 1972 III R 47/72, BFHE 106, 464, BStBl II 1972, 849). - BFH, 18.07.1984 - III R 45/81
Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nach Einleitung eines …
Auszug aus BFH, 19.10.1994 - II R 58/91
Dabei ist für den Begriff der "absehbaren Zeit" nach ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die in § 21 Abs. 1 Nr. 1 BewG vorgesehene Dauer des Hauptfeststellungszeitraums ein Zeitraum von sechs Jahren nach den Verhältnissen des maßgebenden Feststellungszeitpunkts als angemessen anzusehen (s. BFH-Urteil vom 18. Juli 1984 III R 45/81, BFHE 141, 550, BStBl II 1984, 744 m. w. N.).
- FG Düsseldorf, 07.10.2004 - 11 K 757/02
Bedarfsbewertung; Grundvermögenszurechnung; Bauerwartungsland; Nutzungsänderung; …
Rn. 35 Nach Schluss der mündlichen Verhandlung reicht der Kläger einen ergänzenden Schriftsatz datiert vom 12.10.2004 ein und weist auf die Entscheidung des BFH vom 19.04.1994 II R 58/91 (BFH/NV 1995, 286) und die Entscheidung des Finanzgerichts München vom 22.01.2004 4 K 2812/02 (EFG 2004, 631) hin, die seines Erachtens entscheidungserheblich sind.Unter absehbarer Zeit im Sinne des § 69 Abs. 1 BewG versteht der BFH in ständiger Rechtsprechung zwar einen Zeitraum von etwa sechs Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 04. August 1972 III R 47/72, BFHE 106, 464, BStBl. II 1972, 849, vom 19.10.1994 II R 58/91, BFH/NV 1995, 286 …und vom 18.06.1997 II R 6/96, BFH/NV 1997, 833).
Das Urteil des BFH vom 19.10.1994 (a.a.O.) betrifft die Einheitsbewertung, für die der Sechs-Jahres-Zeitraum auch weiterhin gilt.
- FG München, 22.10.2003 - 4 K 2812/02
Bewertung als Bauerwartungsland; Ab wann erfolgt eine Bewertung als …
In den Entscheidungen vom 19.10.1994 (BFH/NV 1995, 286) und vom 18.06.1997 (…BFH/NV 1997, 833) habe der BFH ausgeführt, dass es für die Auslegung des Begriffes "in absehbarer Zeit" auf einen Zeitraum von sechs Jahren ankomme. - FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 108/96 Eine Beweiserhebung in dem vom Prozeßbevollmächtigten angebotenen Umfang ist mithin nicht geboten (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1994 II R 58/91 , BFH/NV 1995, 286 unter Ziffer 1).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".