Rechtsprechung
| BFH, 30.05.1990 - II R 70/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.12.1971 - VIII R 13/67
Prozeßbevollmächtigter - Ladung des Steuerpflichtigen - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 30.05.1990 - II R 70/87
ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile v. 14.12.1971 VIII R 13/67, u. v. 15.11.1974 VI R 107/745.
- BFH, 26.07.1991 - VI R 100/90
Anforderungen an wirksame Vertretung vor dem Finanzgericht
Ein Beteiligter ist i. S. v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO "nicht vertreten", wenn sein Prozeßbevollmächtigter oder - falls kein Bevollmächtigter bestellt war - er selbst nicht oder nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung vor dem FG geladen war und deshalb zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Mai 1990 II R 70/87, BFH/NV 1991, 177 m. w. N.), oder wenn das FG irrtümlich von einem Verzicht auf mündliche Verhandlung ausgegangen ist und unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO bzw. Art. 3 § 5 Satz 2 VGFGEntlG durch Urteil entschieden hat (BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986, …und vom 2. März 1990 III R 65/89, BFH/NV 1990, 794).
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