Rechtsprechung
| BFH, 12.06.1996 - II R 75/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Steuervergünstigung beim Übergang eines Grundstücks von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91
- BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.01.1991 - II R 38/87
Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG beim …
Auszug aus BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Dies ist dann nicht der Fall, wenn und soweit der einbringende Gesellschafter entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen überträgt (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 II R 92/80, BFHE 137, 87, BStBl II 1983, 138; vom 20. November 1982 II R 38/78, BFHE 138, 97, BStBl II 1983, 429, und vom 16. Januar 1991 II R 38/87, BFHE 163, 246, BStBl II 1991, 374). - BFH, 24.04.1996 - II R 52/93
Die durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 5 Abs. 2 GrEStG gelten …
Auszug aus BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GrEStG 1983, denn die Begünstigung des Erwerbs von Grundstücken beim Übergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand, soweit die Berechtigung der Gesamthänder am gesamthänderisch gebundenen Vermögen in beiden Gesamthandsgemeinschaften übereinstimmt, beruht -- wie die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG 1983 -- auf der Erwägung, daß trotz des Rechtsträgerwechsels eine Besteuerung in dem Umfang unterbleiben soll, in dem sich die Berechtigung an dem Grundstück fortsetzt, weil die Änderung der Rechtszuständigkeit wirtschaftlich zu keiner Veränderung führt, soweit die bisherigen Gesamthänder über ihre Gesamthandsberechtigung auch weiterhin am Grundstückswert beteiligt bleiben (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 II R 52/93, BFHE 180, 472 [BFH 24.04.1996 - II R 52/93], BStBl II 1996, 458). - BFH, 24.11.1982 - II R 38/78
Zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstückseinbringung in Gesamthand
Auszug aus BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Dies ist dann nicht der Fall, wenn und soweit der einbringende Gesellschafter entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen überträgt (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 II R 92/80, BFHE 137, 87, BStBl II 1983, 138; vom 20. November 1982 II R 38/78, BFHE 138, 97, BStBl II 1983, 429, und vom 16. Januar 1991 II R 38/87, BFHE 163, 246, BStBl II 1991, 374). - BFH, 06.10.1982 - II R 92/80
Keine Steuervergünstigung von Grundstückseinbrinung in Gesamthand bei …
Auszug aus BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Dies ist dann nicht der Fall, wenn und soweit der einbringende Gesellschafter entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen überträgt (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1982 II R 92/80, BFHE 137, 87, BStBl II 1983, 138; vom 20. November 1982 II R 38/78, BFHE 138, 97, BStBl II 1983, 429, und vom 16. Januar 1991 II R 38/87, BFHE 163, 246, BStBl II 1991, 374). - FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91
Auszug aus BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Seine Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 53 veröffentlicht.
- FG Hessen, 11.04.2000 - 5 K 2248/94
Wirtschaftliche Beteiligungsgleichheit als Voraussetzung zur Gewährung der …
Bei der Anwendung des § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 sind die vom BFH zu § 5 Abs. 2 GrEStG entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1996 II R 52/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 458 und vom 12. Juni 1996 II R 75/93 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 930).Dies ist dann nicht der Fall, wenn und soweit der einbringende Gesellschafter entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die Gesamthand seine Gesellschafterstellung auf einen anderen überträgt (vgl. BFH-Urteil II R 75/93 a.a.O. mit weiteren Hinweisen).
Dementsprechend sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 i.V.m Abs. 1 GrEStG nicht erfüllt, wenn entsprechend einem vorgefaßten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand die Gesamthänder ihre gesamthänderische Beteiligung völlig oder teilweise (durch Verminderung ihrer Beteiligung) aufgeben oder sich ihre Beteiligung durch Hinzutritt weiterer Gesamthänder verringert (vgl. BFH-Urteil II R 75/93 a.a.O.).
- FG Hessen, 01.02.1999 - 5 K 5396/91
Gewährung einer Grunderwerbsteuervergünstigung; Übergang eines Grundstucks von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 06.02.1997 - II 60/93
Klagebefugnis bei Umwandlung einer Kommanditgesellschaft (KG) in eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.03.2007 - II B 72/06
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung einer Divergenz
Nach dieser Rechtsprechung liegen im Fall des § 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG 1983 die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung u.a. dann nicht vor, wenn entsprechend einem vorgefassten Plan in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand die Gesamthänder ihre gesamthänderische Beteiligung völlig oder teilweise (durch Verminderung der Beteiligung) aufgeben oder sich ihre Beteiligung durch Hinzutritt weiterer Gesamthänder verringert (BFH-Urteile vom 24. April 1996 II R 52/93, BFHE 180, 472, BStBl II 1996, 458, und vom 12. Juni 1996 II R 75/93, BFH/NV 1996, 930). - FG Hamburg, 01.10.1998 - II 334/97
Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft
§ 6 Abs. 3 GrEStG gewährt daher eine Steuerbefreiung, soweit die Berechtigung der Gesamthänder am gesamthänderisch gebundenen Vermögen der veräußernden und der erwerbenden Gesamthandsgemeinschaft übereinstimmt (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 - II R 75/93 -, BFH/NV 1996, 930, 931;… vom 18. Mai 1994 - II R 119/90 -, BFH/NV 1995, 267, 268).
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