Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1985 - II S 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8874
BFH, 17.07.1985 - II S 5/85 (https://dejure.org/1985,8874)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1985 - II S 5/85 (https://dejure.org/1985,8874)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1985 - II S 5/85 (https://dejure.org/1985,8874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,8874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1972 - II 77/64

    Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung - Festsetzung von Grunderwerbsteuer - …

    Auszug aus BFH, 17.07.1985 - II S 5/85
    Ein Grundstück "gehört" deshalb schon im Sinne der Vorschrift zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG Bay der GrESt unterliegenden Vorgang aufgrund eines unter § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG Bay fallenden Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerlich zuzurechnen ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1972 II 77/64, BFHE 106, 138, BStBl II 1972, 719 m.w.N.).
  • BFH, 12.07.1972 - II 81/65

    Gesellschaftsrechtliche Vereinigung - Anteile in einer Hand - Grundstücke - …

    Auszug aus BFH, 17.07.1985 - II S 5/85
    Die Vorschrift stellt damit die Anteilsvereinigung bzw. den Übergang aller Anteile den Grundstückserwerben als fingierte Grundstückserwerbe gleich (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1972 II 81/65, BFHE 107, 53, BStBl II 1972, 913).
  • BFH, 29.09.2004 - II R 14/02

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft

    Hat --wie im Streitfall-- die Gesellschaft aufgrund eines solchen steuerbaren Vorgangs einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung erworben, gehört das Grundstück erst dann nicht (mehr) zu ihrem Vermögen, wenn sie sich als Verkäuferin des Grundstücks an einem Verkaufsgeschäft beteiligt und zur Übereignung desselben an einen Dritten verpflichtet hat (BFH-Entscheidungen vom 17. Oktober 1962 II 64/61 U, BFHE 76, 123, BStBl III 1963, 45, und vom 17. Juli 1985 II S 5/85, BFH/NV 1986, 115).
  • FG Nürnberg, 27.03.2014 - 4 K 1355/12

    Zurechnung eines Grundstücks zum Vermögen der Gesellschaft i.S. des § 1 Abs. 3 …

    Dementsprechend gehöre ein Grundstück nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es zwar noch im Eigentum der Gesellschaft stehe, aber vor Entstehung der Steuerschuld (§ 1 Abs. 3 GrEStG) Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs sei (so BFH-Beschluss vom 17.07.1985 II S 5/85, BFH/NV 1986, 115).

    Rn. 23 (2) Auch die Grundstücke für die ausscheidenden Kommanditisten seien nicht vor Entstehung der Steuerschuld gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs gewesen und hätten damit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG zum Gesellschaftsvermögen gehört (…BFH-Beschluss vom 09.10.1985 II B 23/85, BFH/NV 1987, 60; BFH-Urteil vom 17.07.1985 II S 5/85, BFH/NV 1986, 115 ff.; BFH-Urteil vom 29.09.2004 II R 14/02).

    Auch das Urteil des BFH vom 16.03.1966 II 70/63 (BStBl. III 1966, 378) und der Beschluss des BFH vom 17.07.1985 II S 5/85 (BFH/NV 1986, 115) beziehen sich darauf, ob das Grundstück im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld auf Grund eines unter § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG fallenden Erwerbsvorgangs dem Vermögen der Gesellschaft zuzurechnen ist.

    Rn. 44 (a) Ein zivilrechtlich im Eigentum der Gesellschaft stehendes Grundstück gehört erst dann nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn sich die Gesellschaft vor Entstehung der Steuerschuld als Verkäuferin des Grundstücks an einem Verkaufsgeschäft beteiligt und sich zur Übereignung des Grundstücks an einen Dritten verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 29.09.2004 II R 14/02 BStBl. II 2005, 148; BFH-Beschluss vom 17.07.1985 II S 5/85, BFH/NV 1986, 115;… Pahlke/Franz, GrEStG, § 1 Rn. 326;… Hofmann, GrEStG, § 1 Rn. 148).

  • BFH, 23.09.2009 - II R 61/08

    Veräußerung des Grundstücks durch die Gesamthand vor dem plangemäßen Ausscheiden …

    Wird hingegen die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung des Grundstücks zur Gesamthand vor dem plangemäßen Ausscheiden des grundstücksübertragenden Alleineigentümers durch einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang (z.B. den Abschluss eines Kaufvertrags) beendet (vgl. zur Zuordnung von Grundstücken bei der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG: BFH-Entscheidungen vom 16. März 1966 II 70/63, BFHE 86, 158, BStBl III 1966, 378; vom 17. Juli 1985 II S 5/85, BFH/NV 1986, 115), bleibt die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 2 GrEStG vielmehr auch dann erhalten, wenn der grundstücksübertragende Alleineigentümer anschließend tatsächlich aus der Gesamthand ausscheidet.
  • BFH, 09.10.1985 - II B 23/85

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Hinsichtlich des Anfechtungsgegenstandes und des mit der Klage vor dem FG verfolgten Begehrens wird auf den Senatsbeschluß vom 17. Juli 1985 II S 5/85 (BFH/NV 1986, 115) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht