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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.09.1978 - II T 15/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2376
OVG Bremen, 18.09.1978 - II T 15/78 (https://dejure.org/1978,2376)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.09.1978 - II T 15/78 (https://dejure.org/1978,2376)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. September 1978 - II T 15/78 (https://dejure.org/1978,2376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - …

    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • OVG Bremen, 01.11.1979 - I B 41/79

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen die Begründungspflicht nach …

    Daß die Straßenverkehrsbehörde eine von ihr verfügte Fahrerlaubnisentziehung nicht stets für vorläufig vollziehbar erklären muß, hat das beschließende Oberverwaltungsgericht bereits in den Beschlüssen vom 15.9.1978 - II T 17/78 = NJW 1979, S. 75 - und vom 18.9.1978 - II T 15/78 = VRS 56, S. 303 - entschieden, und hieran ist auch unter Berücksichtigung der ablehnenden Anmerkung von Schmidt (…DÖV 1979, S. 573) festzuhalten.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 53.80

    Rechtsmittel

    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 113.81

    Voraussetzungen zur Entziehung einer Fahrerlaubnis - Bestimmung des Begriffs …

    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 66.81

    Gewährung einer Fahrerlaubnis bei Zweifeln an dem erforderlichen Verkehrswissen …

    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 98.80

    Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht

    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 19.79

    Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis sowie der Fahrerlaubnis zur …

    Damit ist der vom Berufungsgericht in seinem Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
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