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| VGH Hessen, 02.10.1972 - II TG 107/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Einstweilige Anordnung (Nichtversetzung) - Einstw. AO nur bei Erfolgsaussicht im Hauptverfahren
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1972 - II TG 107/72
§ 44 des Gesetzes über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz - SchVG -) ist deshalb dahin auszulegen, daß Schulordnungen in der Form von Rechtsverordnungen zu erlassen sind (vgl. Urteil des Hess. Staatsgerichtshofs vom 15.07.1970 P. St. 548/563, StAnz. 1970, 1669). - VGH Hessen, 03.11.1970 - II N 1/70
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1972 - II TG 107/72
§ 100 Abs. 2 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Hessischen Minister sieht vielmehr vor, daß Rechtsverordnungen stets durch einen Minister erlassen und von ihm unterzeichnet werden (vgl. Beschluß des Senats vom 03.11.1970, II N 1/70). - VGH Hessen, 04.10.1972 - II TG 101/72
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1972 - II TG 107/72
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 02.10.1972 (II TG 101/72) ausgeführt hat, können mit Rücksicht auf Art. 56 Abs. 7 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen materielle und formelle Rechtsnormen im Schulrecht nicht in Form von Verwaltungsvorschriften erlassen werden.
- VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen
Dies setzt eine Interessenabwägung voraus, in die einerseits das private Interesse des Antragstellers daran einzustellen ist, seine Ausbildung ohne Zeitverlust fortzusetzen und andererseits das öffentliche Interesse daran, daß zum einen die Gesamtheit der Mitschüler in der nächsthöheren Klasse durch die Unterrichtsteilnahme des Antragstellers nicht unerträglich belastet und zum andern dieser selbst dadurch nicht in seiner Ausbildung gehemmt wird (Hess. VGH, B. v. 02.10.1972 - II TG 107/72 -, SPE S. 11 C VII/1). - VGH Hessen, 08.02.1993 - 7 TG 2540/92
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nichtversetzungsentscheidung; unterlassene …
Dies setzt eine Interessenabwägung voraus, in die einerseits das private Interesse der Antragsteller daran einzustellen ist, daß der Antragsteller zu 1) seine Ausbildung ohne Zeitverlust fortsetzen kann, und andererseits das öffentliche Interesse daran, daß zum einen die Gesamtheit der Mitschüler in der nächsthöheren Klasse des Realschulzweigs durch die Unterrichtsteilnahme des Antragstellers zu 1) nicht unerträglich belastet und zum anderen dieser selbst dadurch nicht in seiner Ausbildung gehemmt wird (Hess. VGH, Be. v. 02.10.1972 -- II TG 107/72 --, SPE S. 11 C VII/1, u. v. 05.02.1993 -- 7 TG 2479/92 --). - VG Darmstadt, 11.09.1998 - 7 G 1591/98
Recht auf die Versetzung in eine höhere Klasse; Grundsatz der Gleichbehandlung …
Die zur Beurteilung der Dringlichkeit vorzunehmende Abwägung des Interesses des Antragstellers daran, seine Ausbildung ohne Zeitverlust fortzusetzen, überwiegt das öffentliche Interesse daran, daß zum einen die Mitschüler in der nächsthöheren Klasse durch die Teilnahme des Antragstellers am Unterricht nicht unerträglich belastet und zum anderen er selbst dadurch nicht in seiner Ausbildung gehemmt wird (HessVGH, 02.10.1997 - II TG 107/72 -, SPE S.EC VD/1;… Beschluß vom 05.02.1993 - a.a.O.-).
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