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| VGH Hessen, 19.02.1982 - II TG 6/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2459
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 06.04.1987 - 2 TG 912/87
Abhören von Tonbandaufzeichnungen der Stadtverordnetensitzung
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist jedoch ausnahmsweise wegen des verfassungsrechtlichen Gebots effektiver Rechtsschutzgewährung zulässig, wenn die Antragsteller anderenfalls Nachteile erlitten, die bei einem Obsiegen in der Hauptsache nicht mehr ausgeglichen werden könnten und die hinzunehmen ihnen nicht zuzumuten ist (…Finkelnburg, a.a.O., Rdnr. 167 m.w.N.; Hess. VGH, NJW 1982, 2459). - VGH Hessen, 26.08.1986 - 2 TG 798/86
Anträge müssen nicht vor der Sitzung schriftlich vorliegen
Rn. 52 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist ausnahmsweise wegen des verfassungsrechtlichen Gebots effektiver Rechtsschutzgewährung zulässig, wenn der Antragsteller anderenfalls Nachteile erlitte, die bei einem Obsiegen in der Hauptsache nicht mehr ausgeglichen werden könnten und die hinzunehmen ihm nicht zuzumuten ist (Finkelnburg, a.a.O., Rdnr. 167 m.w.N., Hess. VGH, NJW 1982, 2459). - BFH, 21.02.1984 - VII B 78/83
Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Ausnahmsweise darf auch im Wege einer einstweiligen Anordnung dem Ergebnis des Hauptprozesses vorgegriffen werden, wenn die Anordnung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes unumgänglich wäre, anders also - weil die Hauptentscheidung jedenfalls zu spät käme - ein wirksamer Rechtsschutz nicht erreichbar wäre und dies für den Antragsteller zu unzumutbaren Folgen führen würde (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. November 1972 2 BvR 820/72, BVerfGE 34, 160, 162; BFH-Beschluß vom 22. Juli 1980 VII B 3/80, BFHE 131, 15, BStBl II 1980, 592; Beschlüsse des Bayerischen VGH vom 10. August 1978 41 III 78, Bayerische Verwaltungsblätter - BayVBl - 1978, 666, und vom 3. Juli 1980 7 CE 80 A. 825, BayVBl 1980, 536; Beschluß des VGH Kassel vom 19. Februar 1982 II TG 6/82, NJW 1982, 2459; Beschluß des FG Hamburg vom 9. Januar 1970 V 177/69 H, EFG 1970, 180; Beschluß des FG Berlin vom 24. September 1976 V 259-260/76, EFG 1977, 387; Beschluß des Hessischen FG vom 4. September 1975 B II 90/75, EFG 1975, 579).
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