Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in allen Verfahrensschritten sowie ein anderes Ergebnis in der Hauptsache durch die neue Verhandlung als Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 579 Abs. 1 Nr. 4
Zulässiger Gegenstand einer Nichtigkeitsklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
Prozeßkostenhilfe bei Nichtigkeitsklage
Auszug aus BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung in allen drei Verfahrensschritten Aussicht auf Erfolg hat, nicht nur die Nichtigkeitsklage zulässig ist und ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern auch die neue Verhandlung zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führt (BGH, Beschl. v. 28. September 1993 - III ZA 3/93, ZIP 1993, 1729). - BGH, 13.06.1983 - II ZR 211/81
Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Bestehen eines Wiederaufnahmegrundes - …
Auszug aus BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08
Die Auswechslung des Klagegrundes geht über das im Nichtigkeitsverfahren mögliche Vorbringen neuer Tatsachen und Behauptungen (vgl. Sen.Urt. v. 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959) im Rahmen des Vorprozesses hinaus.
- BGH, 03.08.2021 - II ZR 283/19
A) Es ist unzulässig, mit der Restitutionsklage einen neuen Streitgegenstand …
Es ist deshalb nicht zulässig, den Streitgegenstand in dem sogenannten zweiten Verfahrensabschnitt auszuwechseln, in dem zu prüfen ist, ob die vom Revisionskläger neu vorgebrachte Urkunde, hätte er sie schon im Vorprozess beigebracht, eine günstigere Entscheidung hätte herbeigeführt haben können (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2008 - II ZA 2/08, juris Rn. 5 zur Nichtigkeitsklage unter Bezugnahme auf das zum Restitutionsverfahren ergangene Urteil des BGH vom 13. Juni 1983 - II ZR 211/81, WM 1983, 959). - OLG München, 27.11.2019 - 15 U 3962/17
Wiederaufnahme einer Restitutionsklage: Auseinandersetzung einer Gesellschaft …
Ebenso wenig wie in III. Instanz eine Klageänderung zugelassen werden kann, ist der Nichtigkeitskläger befugt, den Streitgegenstand auszuwechseln (BGH, Beschluss vom 07.07.2008 - II ZA 2/08, Rn. 5 bei juris).Mit Blick auf die für die Abgrenzung maßgebliche Frage, ob der Rechtsstreit fortgeführt wird oder in der Gestalt der Restitutionsklage ein neues Verfahren mit einem anderen Streitgegenstand begonnen wird (BGH, Beschluss vom 07.07.2008 aaO), geht der Senat daher davon aus, dass die Restitutionsklage der Fortführung des Berufungsverfahrens 15 U 2083/15 dient.
- BGH, 02.02.2009 - II ZA 1/09
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussichten der …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Erfolgsaussichten bietet (§ 114 ZPO), worauf bereits in den Beschlüssen vom 11. Juni 2007 und 5. November 2007 (II ZA 16/06) und in dem dem Antragsteller bekannten, auf den Antrag seiner verstorbenen Ehefrau ergangenen Beschluss vom 7. Juli 2008 (II ZA 2/08) hingewiesen wurde.
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