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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1957 - II ZB 1/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5534
BGH, 17.01.1957 - II ZB 1/57 (https://dejure.org/1957,5534)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1957 - II ZB 1/57 (https://dejure.org/1957,5534)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1957 - II ZB 1/57 (https://dejure.org/1957,5534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1957, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1956 - V ZB 55/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1957 - II ZB 1/57
    Das hat der V. Zivilsenat in dem vom Beschwerdegericht erwähnten Beschluß vom 18. Mai 1956 (V ZB 55/55, LindMöhr Nr. 12 zu § 3 VHG) zutreffend aus der Vorschrift des Gesetzes gefolgert, daß es auf eine gerechte Abwägung der Interessen und der Lage beider Teile ankommt.
  • BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56

    Rechtsmittel

    Das könnte ebenso wie die Übertragung des Grundstücksanteils deshalb von Bedeutung sein, weil, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 1956 (V ZB 55/55, Lind-Möhr Nr. 12 zu § 3 VHG = WM 1956, 890) dargelegt hat, nur einem wirklich bedürftigen Schuldner Vertragshilfe zu gewähren ist und von Bedürftigkeit in diesem Sinne dann keine Rede sein kann, wenn der Schuldner die Notlage, in der er sich befindet, schuldhaft (wobei jedoch leichte Fahrlässigkeit nicht genügt) selbst herbeigeführt hat (vgl. auch BGH II ZB 1/57 vom 17. Januar 1957, WM 1957, 317).
  • BGH, 28.01.1960 - II ZB 5/59

    Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung von Vertragshilfe - Rechtsfolgen einer …

    Dieses hat insbesondere nicht verkannt, daß für die nach § 1 VHG vorzunehmende Abwägung von Bedeutung ist, ob der Schuldner durch sein eigenes Vertschulden in die Schwierigkeiten geraten ist, auf die er seinen Antrag auf Gewährung von Vertragshilfe stützt (Beschluß vom 18. Mai 1956 - V ZB 55/55 = LM VHG § 3 Nr. 12; Beschluß vom 17. Januar 1957 - II ZB 1/57; Saage, VHG § 1 Anm. 2 f).
  • BGH, 04.05.1959 - VII ZB 23/58

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle muß ihm zugemutet werden, sich so behandeln zu lassen, als ob die durch sein den Gläubigern nachteiliges Verhalten eingetretene Vermögensminderung nicht eingetreten wäre (vgl. BGH vom 18.5.1956 WM 1956, 890; BGH vom 17.1.1957 - II ZB 1/57 WM 1957, 317; BGH VII. Zivilsenat vom 17. Juli 1958 - VII ZB 1/58).
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