Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezeichnung Schifffahrtsobergericht für das Berufungsgericht in Binnenschifffahrtssachen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlleitung einer an das Schiffahrtsobergericht adressierten Berufungsschrift durch die Post auf Grund Unkenntnis eines Gerichts dieses ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 51, 1
- NJW 1969, 468
- MDR 1969, 123
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323
Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und …
Rn. 10 Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, dass ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm zumutbare größte Sorgfaltspflicht nicht verletzt, wenn er einen Brief an ein Gericht, so wie es nach dem Gesetz zu bezeichnen ist, unter Angabe des Gerichtsorts ohne Angabe von Straße und Hausnummer adressiert (BGH, B.v. 30.9.1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1).Rn. 13 Das Bundesverwaltungsgericht ist unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - (BGHZ 51, 1) davon ausgegangen, dass die im zu entscheidenden Fall verwendete abgekürzte Adressierung "An den BayVGH, Abholfach, 8000 München" nicht geeignet sei, den postalischen Bedürfnissen gerecht zu werden, die die Voraussetzung für eine zeitgerechte Beförderung bildeten (BVerwG, B.v. 2.2.1990 - 9 B 222.89 - BayVBl 1990, 378).
Ob angesichts der von der Post zur Bewältigung des Massenbetriebs inzwischen eingeführten organisatorischen Maßnahmen gegenwärtig noch darauf abgestellt werden könne, dass sie am Gerichtsort die Anschriften der Gerichte kennt oder aufgrund von Mitteilungen der Justizverwaltung kennen muss, hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an einen postalisch ausreichend adressierten Schriftsatz (BGH, B.v. 30.9.1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1; B.v. 3.7.1984 - VI ZB 7 u.a. - VersR 1984, 871) in seiner Entscheidung vom 27. April 1990 - 4 C 10.87 - (NJW 1990, 2639) dahinstehen lassen.
- BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige …
Der Meinung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 = NJW 1969, 468, und vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 u. 8/84 - VersR 1984, 571), daß derjenige, der an ein Gericht unter dessen zutreffender Bezeichnung und unter Angabe des Gerichtsorts, jedoch ohne Beifügung der Straße und der Hausnummer schreibe, seine Sorgfaltspflicht nicht verletze, vermöge der Verwaltungsgerichtshof sich nicht anzuschließen.Er hat dabei der Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 = NJW 1969, 468 und vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 und 8/84 - VersR 1984, 571) widersprochen, wonach derjenige seine Sorgfaltspflicht nicht verletze, der einen Brief an ein Gericht unter dessen zutreffender Bezeichnung und unter Angabe des Gerichtsorts, jedoch ohne Beifügung der Straße und der Hausnummer adressiere.
- BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90
Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt
Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber bereits damals den Standpunkt vertreten, ein prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt verletze nicht die ihm zumutbare größte Sorgfaltspflicht, wenn er einen Brief an das Gericht, so wie es nach dem Gesetz zu bezeichnen sei, unter Angabe des Gerichtsorts ohne Angabe von Straße und Hausnummer adressiere (BGH Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - NJW 1969, 468).
- LG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4a O 35/00
CD-ROM
Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Trioxan" (BGHZ 51, 1, 23) noch festgestellt, dass ein Patentanspruch mit der letztgenannten Fassung seinem Wortlaut nach nur ein solches Erzeugnis erfasse, wie er nach dem angegebenen Verfahren erhalten werde.Diese Entscheidung beruhte aber offenbar darauf, dass der dortige Anmelder mit der Wendung "erhalten durch" tatsächlich einen solche Beschränkung gewollt hatte (vgl. BGHZ 51, 1, 23, wo auf die Begründung der Rechtsbeschwerde hingewiesen wird;… vgl. hierzu auch Benkard/Bruchhausen, a.a.O., § 1 Rdnr. 88).
- BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher …
Unter den hier vorliegenden Umständen kann auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Gerichte für das soziale Leben und ihrer dieser Bedeutung entsprechenden Bekanntheit jedenfalls in einer Großstadt wie München nicht davon ausgegangen werden, daß auch unvollständig an sie adressierte Sendungen innerhalb der normalen Postlaufzeit zugehen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]). - BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte …
Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung vertreten, daß ein prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm zumutbare größte Sorgfaltspflicht nicht verletze, wenn er einen Brief an ein Gericht, so wie es nach dem Gesetz zu bezeichnen ist, unter Angabe des Gerichtsortes ohne Angabe von Straße und Hausnummer adressiere (BGH Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/86 - BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]; Urteil vom 3. Juli 1984 - IV ZB 7 und 8/84 - VersR 1984, 871). - BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
Fliegende Planstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung - Besetzung eines …
Selbst wenn man der Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68] = NJW 1969, 468 folgt, nach der ganz allgemein die genaue Bezeichnung des Gerichts und die Angabe des Ortes des Gerichtssitzes genügt (s. dazu auch BAGE 24, 81), dann dürfen jedenfalls darüber hinausgehende Angaben, die unrichtig sind, nicht zur Verzögerung der Zustellung führen. - BGH, 10.03.1993 - VIII ZB 1/93
Anforderungen an die richtige Adressierung der Berufungsschrift
Insoweit reicht zwar die gesetzliche Bezeichnung des Gerichts und die Angabe des Gerichtsortes aus; der Angabe von Straße und Hausnummer bedarf es nicht (BGHZ 51, 1, 3) [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]. - BGH, 09.12.1997 - X ZR 87/95
Patentfähigkeit einer laminierten mehrschichtigen Metall-Zylinderkopfdichtung
Ebenso wie die Patentierung einer Erfindung nicht voraussetzt, daß der Erfinder auch die Wirkungsursachen und -zusammenhänge verstanden und erläutert hat (BGHZ 63, 1, 10 [BGH 07.05.1974 - X ZB 12/73] - Chinolizine; BGHZ 51, 1, 7 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68] - Trioxan;… BGH, Urt. v. 20.01.1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 357, 358 [BGH 20.01.1994 - X ZR 102/91] - Muffelofen), sondern ein Patent bereits für die Offenbarung der Wirkung als solcher erteilt werden kann, sind diese Wirkungszusammenhänge auch für die technische Problemstellung ohne Bedeutung. - BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71
Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes - …
Es kann hier dahinstehen, ob der vom angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Entscheidung des Ersten Senats vom 24. November 1970 (AP Nr. 15 zu § 77 ArbGG = AP Nr. 54 zu § 233 ZPO) zu folgen wäre, nach der eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann, wenn der Prozeßbevollmächtigte es unterlassen hat, für eine vollständige Adressierung (mit Straße und Hausnummer des Gerichts) eines bestimmenden Schriftsatzes zu sorgen oder der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluß vom 30" September 1968 (BGHZ 51, 1 t= NJW 69? 468), der .ganz allgemein die genaue Bezeichnung des Gerichts und die Angabe des Gerichtsorts genügen läßt«. - LAG Hessen, 21.06.1990 - 12 Sa 81/90
Unzulässigkeit einer Berufung wegen mangelnder Begründung innerhalb der …
- BGH, 03.07.1984 - VI ZB 7/84
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess - Zurechenbar …
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