Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1970 - II ZB 1/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagen des Bürovorstehers und seiner Sekretärin bei der Überwachung des Fristenkalenders als unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 Zivilprozessordnung (ZPO) - Entlastung des Rechtsanwalts durch Mitkontrolle der Fristen durch einen von seiner Sekretärin geführten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1970, 421
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 48/81
Versehen - Kanzleiangestellte - Entlastung - Rechtsanwalt
Bei Vorliegen besonderer Umstände, u.a. auch einer Arbeitsüberlastung des Kanzleipersonals, können an die Sorgfaltspflicht eines Anwalts möglicherweise erhöhte Anforderungen zu stellen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Februar 1970 - II ZB 1/70 = VersR 1970, 421 und vom 9. Mai 1972 - VII ZB 6/72 = VersR 1972, 861), wie der Kläger in seiner Stellungnahme zum Wiedereinsetzungsantrag geltend gemacht hat. - BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 138/86
Umfang der Organisationspflicht eines Rechtsanwalts bei Abwesenheit einer …
Er hatte deswegen die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der an diesem Tage ablaufenden Berufungsbegründungsfrist trotz dieser besonderen Situation sicherstellen konnten (vgl. BGH VersR 1970, 421).
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