Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1956 - II ZB 16/56 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1956, 1230
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1954 - IV ZB 59/53
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Auszug aus BGH, 15.10.1956 - II ZB 16/56
Es entspricht der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des IV. Zivilsenats, daß für die Gewährung der sog. korrigierenden Vertragshilfe eine wirtschaftlich schlechte Lage des Schuldners nicht Voraussetzung ist (vgl. insbesondere den Beschluß vom 16. Januar 1954 IV ZB 59/53, LindMöhr Nr. 1 zu § 1 VHG).
- BGH, 05.12.1958 - V ZB 14/58
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Es handelt sich hierbei um einen im Schrifttum (…vgl. Duden/Rowedder a.a.O. S. 30;… Saage a.a.O. § 1 Bem. III 2 d) entwickelten Begriff, der auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 16. Januar 1954, IV ZB 59/53, LM VHG § 1 Nr. 1, 9. November 1955, IV ZB 82/55, 15. Oktober 1956, II ZB 16/56 und 14. Juli 1958, VIII ZB 8/58) anerkannt ist. - BGH, 01.12.1961 - V ZB 15/61 Dies folgt ohne weiteres aus dem auch bei der korrigierenden Vertragshilfe anzuwendenden § 1 Abs. 1 VHG, der eine gerechte Abwägung der Interessen und der Lage beider Teile vorschreibt (vgl. die oben erwähnten Beschlüsse vom 16. Januar 1954 und 9 November 1955 sowie die Beschlüsse vom 15. Oktober 1956, II ZB 16/56 und 14. Juli 1958, VII ZB 8/58, WM 1958, 1255).
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