Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler innerhalb der Führung eines Fristenbuchs als anwaltliches Organisationsverschulden - Kontrollpflichten eines Prozessbevollmächtigten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 562
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im …
Auszug aus BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96
Darüber hinaus muß er zusätzlich eine Ausgangskontrolle einrichten, die zuverlässig gewährleistet, daß fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen (Beschl. v. 17. Oktober 1990 - XII ZB 84/90, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 1 m.w.N.).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …
a) Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten gehört, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (Senatsbeschluss vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - VersR 2005, 94; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562). - BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00
Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung
Dazu gehört eine Anordnung, durch die gewährleistet wird, daß am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1996, II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562). - BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00
Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders
Zuvor hatte der II. Zivilsenat durch Beschluß vom 2. Dezember 1996 entschieden, eine weisungsgemäße abendliche Kontrolle nur des Fristenkalenders, die sich auf die Prüfung beschränke, ob die Fristen im "Häkchen-Verfahren" als erledigt gekennzeichnet seien, aber nicht die Prüfung einschließe, ob die Fristen durch Erstellung und Absendung des fristwahrenden Schriftsatzes tatsächlich eingehalten worden seien, stelle ein anwaltliches Organisationsverschulden dar (II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).
- BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Rn. 7 Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (…BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 7; vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562 unter II; st. Rspr.). - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10
Revision - Wiedereinsetzung
Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung, die gewährleistet, dass von einer dazu beauftragten, zuverlässigen Kraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt und abgesandt oder jedenfalls versandfertig gemacht worden sind, und zudem geprüft wird, ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - zu II 1 der Gründe; 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - zu II der Gründe, NJW-RR 1997, 562). - BGH, 13.02.2007 - VIII ZB 40/06
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Abfassung eines …
a) Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen hat, dass ein fristwahrender Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 97, 562 unter II; Beschluss vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688 unter II 2 a aa, st.Rspr.). - OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei Beauftragung mit der …
Dies erfolgt durch eine Anordnung, die gewährleistet, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH NJW-RR 1997, 562;… BGHReport 2003, 1035; NJW 2006, 1194 f.; FamRZ 2006, 192). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2011 - 3 TaBV 10/11
Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - …
Rn. 55 Eine weisungsgemäße abendliche Kontrolle nur des Fristenkalenders, die sich auf die Prüfung beschränkt, ob die Fristen im "Häkchen-Verfahren" als erledigt gekennzeichnet sind, aber nicht die Prüfung einschließt, ob die Fristen durch Erstellung und Absendung des fristwahrenden Schriftsatzes tatsächlich eingehalten wurden, stellt ein anwaltliches Organisationsverschulden dar (BGH 02. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (BGH 02. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).
- OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 4 UF 171/08
Anforderungen an die Ausgangskontrolle in der Büroorganisation eines …
Schließlich gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle auch eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft wird (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 562; FamRZ 2007, 1879 m.w.N.) Die Ausgangskontrolle setzt, wie bereits dem Begriff Kontrolle zu entnehmen ist, eine nochmalige, selbständige Prüfung voraus (BGH, NJW 2006, 2412). - LAG Köln, 23.01.2008 - 5 Ta 320/07
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Ausgangskontrolle Rechtsanwalt
Eine Anordnung, am Abend zu prüfen, ob die ablaufenden Fristen gestrichen oder mit Häkchen als erledigt gekennzeichnet sind, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 -, NJW-RR 1997, S. 562). - BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99
Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen
- OVG Saarland, 27.10.2004 - 1 W 35/04
Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Beförderungsentscheidung; …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
Zuständiges Beschwerdegericht bei im Wege der Organleihe von der …
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