Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schiffshypothekengläubiger - Widerspruchsprozeß - Mahnverfahren - Schiffsgläubigerrecht
Papierfundstellen
- BGHZ 63, 61
- NJW 1974, 2284
- MDR 1975, 39
- VersR 1974, 1173
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 18.03.1927 - VI 540/26
Konkursvorrecht des Steuerfiskus
Auszug aus BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73
Einwendungen, die sich gegen den Rang des vom Widerspruchsbeklagten verfolgten Rechts richten, können dem Widerspruchskläger auch schon deshalb durch den vom Widerspruchsbeklagten gegen den Schuldner erwirkten Titel nicht abgeschnitten worden sein, weil sie ausschließlich das Verhältnis der von den beiden Gläubigern verfolgten Pfandrechte zueinander betreffen und diese Rangfrage gar nicht Gegenstand des Rechtsstreits zwischen Widerspruchsgegner und Schuldner gewesen seife kann (so für das Konkursverfahren Jäger/Weber, KO B. Aufl. § 146 Anm. 36; vgl. auch RGZ 116, 368, 372). - RG, 05.01.1937 - VII 138/36
1. Welche Einwendungen können im Rechtsstreit mehrerer Pfändungspfandgläubiger …
Auszug aus BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73
Wie aber bereits das Reichsgericht entschieden hat, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den siegreichen Gläubiger gegenüber Dritten keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und mit dem er dem Gläubiger eine entsprechende Rechtsposition eingeräumt haben würde (RGZ 153, 200, 204; Huber, JuS 1972, 621 ff).
- BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86
Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des …
Nach dem Urteil BGHZ 63, 61, 62 [BGH 11.07.1974 - II ZR 1/73], das sich auf RGZ 153, 200, 204 und Huber JuS 1972, 621 f stützt, kann ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegenüber Dritten im Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO) keine geringere Wirkung haben als ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis, das der Schuldner abgegeben und damit dem Gläubiger eine entsprechende Rechtposition eingeräumt hat. - BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
Der Senat hat in seinem in BGHZ 63, 61 ff, abgedruckten Urteil die Frage erörtert, ob der Schadenersatzanspruch eines Schiffsgläubigers, der durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbefehl festgestellt ist, von den anderen an dem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligten Gläubigern noch bestritten werden kann. - BGH, 07.07.1978 - I ZR 134/76
Anspruch auf Nachzahlung von Beförderungsentgelt nach den Sätzen des …
Hiervon abgesehen hatte der Rechtspfleger auch bisher nur zu prüfen, ob der Anspruch überhaupt begründet sein konnte (vgl. BGH NJW 1974, 2284).
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