Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1975 - II ZR 100/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Bevollmächtigung eines Haftpflichtversicherers zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers - Zulässigkeit der Revision des Versicherten nach Verzichtserklärung und Überweisung der Urteilssumme durch die Versicherung
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1976, 473
- VersR 1976, 234
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1953 - II ZR 200/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1975 - II ZR 100/74
Mit der Erfüllung ist aber die Beschwer der Beklagten durch das angefochtene Urteil weggefallen (vgl. BGH, Urt. v. 24.6. 53 - II ZR 200/52, LM Nr. 4 zu § 91 a ZPO).
- BGH, 26.01.1984 - V ZR 17/83 Es kommt bei dieser Sachlage nicht mehr darauf an, ob die Revision auch deshalb unzulässig wäre, weil durch vorbehaltslose Zahlung der Urteilssumme vor Revisionseinlegung (nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung) die Beschwer wegfiel (vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 1953, II ZR 200/52, LM ZPO § 91 a Nr. 4 und Urteil vom 8. Dezember 1975, II ZR 100/74, LM ZPO § 554 a Nr. 11).
- OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 238/82 "Der BGH (MDR 1976, 473 f.) hat allerdings in einem vergleichbaren Fall das Rechtsschutzinteresse für die Berufung eines Versicherungsnehmers (VN) verneint, da von dem Haftpflichtversicherer die Urteilssumme inzwischen bezahlt worden war.
- BGH, 26.01.1984 - V ZR 18/83
Voraussetzungen eines Rechtsmittelverzichts
Es kommt bei dieser Sachlage nicht mehr darauf an, ob die Revision auch deshalb unzulässig wäre, weil durch vorbehaltslose Zahlung der Urteilssumme vor Revisionseinlegung (nicht etwa nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung) die Beschwer wegfiel (vgl. BGH Urteile vom 24. Juni 1953, II ZR 200/52, LM ZPO § 91 a Nr. 4 und vom 8. Dezember 1975, II ZR 100/74, LM ZPO § 554 a Nr. 11).
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