Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts
Papierfundstellen
- NJW 1952, 257
- DB 1952, 35
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
Mäklerprovision
Auszug aus BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1951 - II ZR 107/50 - (BGHZ 2, 281) sich dahin ausgesprochen, daß er eine sinngemässe Anwendung des § 88 Abs. 2 HGB, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf Mäklerverträge ablehne. - RG, 10.01.1925 - I 106/24
Einziehung von Wechseln in ausländischer Währung
Auszug aus BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50
Was zum die Ausführungen der Revision betrifft, das Berufungsgericht habe den Begriff des Handelsbrauches verkannt, so ist ihr darin zuzustimmen, daß es zur Bildung einer Handelsusance eines gewissen Zeitraumes, der Zustimmung der Beteiligten und der tatsächlichen Übung bedarf (RGZ 110, 47 [48]). - RG, 12.01.1921 - V 391/20
Widerruflichkeit des Handelsmäkler-Auftrags
Auszug aus BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50
Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten, daß, soweit es sich um im Handelsgesetzbuch nicht geregelte Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Handelsmäkler handelt, diese Lücke durch die Bestimmungen über den Mäklervertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 652 ff) ausgefüllt wird (BGHZ II ZR 107/30; RGZ 101, 209 [210]).
- BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 191/72
Vereinbarung eines Kaufpreises für eine Zeitung als Netto-Kaufpreis - Einfluss …
Die Feststellung eines Handelsbrauchs als der zwischen Kaufleuten bestehenden Verkehrssitte setzt jedoch, wie der Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1965 (VIII ZR 271/63 = WM 1966, 219 = LM HGB § 346 [B] Nr. 4 = NJW 1966, 502) ausgeführt hat, voraus, daß entsprechend einer derartigen Verkehrsauffassung von den beteiligten Handelskreisen über einen nicht zu kurz zu bemessenden Zeitraum tatsächlich verfahren wird (vgl. auch BGH Urteil vom 27. Oktober 1951 - II ZR 102/50 = DM HGB § 346 [B] Nr. 1 = NJW 1952, 257 = Betrieb 1952, 35). - BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89
Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …
Sie müßte bei den beteiligten Verkehrskreisen Zustimmung gefunden und während eines längeren Zeitraums bestanden haben (RGZ 110, 47, 48; BGH Urt. v. 27. Oktober 1951, II ZR 102/50, NJW 1952, 257;… Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 157 Rdn. 35). - BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83
Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten …
Insbesondere kommt es darauf an, ob es sich bei der "Übung" um eine im Verkehr der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der beteiligten Kreise zugrunde liegt (…Ratz a.a.O. Anm. 28;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl. § 346 Rdn. 1; RGZ 110, 47 ff; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1951 - II ZR 102/50 = NJW 1952, 257). - OLG Jena, 05.12.2002 - 1 U 541/02
Geltung der Tegernseer Gebräuche für den Holzhandel in Thüringen
- BGH, 02.07.1980 - VIII ZR 178/79
Feststellung eines Handelsbrauchs - Tatsächliche Übung - Allgemeine …
Handelsbräuche können auch für Nichtkaufleute von Bedeutung sein, wenn der Nichtkaufmann - wie hier - ständig Geschäfte in einem Handelszweig mit Kaufleuten tätigt und sie in der Weise abschließt, wie es in Branchenkreisen üblich ist (BGH Urteil vom 27. Oktober 1951 - II ZR 102/50 = NJW 1952, 257).Auch das angefochtene Urteil unterscheidet nicht eindeutig zwischen "Handelsüblichkeit" (vgl. zu diesem Begriff BGH Urteil vom 13. März 1964 - Ib ZR 117/62 = NJW 1964, 1274, 1275;… Ratz in HGB-RGRK, 3. Aufl. § 346 Anm. 73;… Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl. § 346 Rdn. 5) und "Handelsbrauch" (vgl. dazu RGZ 110, 47, 48; BGH Urteil vom 27. Oktober 1951 aaO;… Senatsurteil vom 1. Dezember 1965 aaO).
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