Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1964 - II ZR 103/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 397
- VersR 1964, 187
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72
Radarfahrt auf dem Rhein
Hingegen kann der Bergfahrer dem Talfahrer einen von den üblichen Kursen der Berg- oder der Talfahrt abweichenden Begegnungskurs weisen, sofern hierdurch keine Gefahrenlage entsteht (…BGH VersR 1961, 532, 533 - Urt. v. 27.4.61 - II ZR 156/59;… VersR 1963, 825, 826 - Urt. v. 11.7.63 - II ZR 107/62; VersR 1964, 187 - Urt. v. 13.1.64 - II ZR 103/62). - BGH, 19.11.1973 - II ZR 96/72
Zusammenstoß zweier Binnenschiffe - Vorliegen eines Verstoßes der Führung eines …
Jedoch hatte der Talfahrer der Kursweisung des Bergfahrers auch dann zu folgen, wenn dieser ihm die tiefe Seite des Fahrwassers nicht überließ (…BGH a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1964, 187, 189, Urt. v. 13.1.1964 - II ZR 103/62). - BGH, 20.09.1973 - II ZR 119/72
Nebel - Schlechte Sicht - Radarfahrt - Sorgfaltspflicht - Oberrhein
Außerdem gewinnt bei unsichtigem Wetter die Einhaltung schiffahrtsüblicher Kurse für die Sicherheit des Verkehrs eine ihr bei sichtigem Wetter nicht zukommende (vgl. BGH LM Nr. 3 zu BinnSchStrO, Urt. v. 13, Januar 1964 - II ZR 103/62*]) Bedeutung.
- BGH, 29.01.1968 - II ZR 207/65
Begegnung auf einer Flussstrecke mit Grube - Befolgung der Weisung des …
Wenn aber der Talfahrer (ohne rechtfertigenden Grund) Zweifel über den Begegnungskurs gehabt haben sollte, hätte er mindestens durch Achtungszeichen nach § 24 Nr. 1 a BSchSO den Bergfahrer aufmerksam machen müssen, damit dieser seinerseits die Zweifel des Bergfahrers über den Begegnungskurs beseitigt hätte (BGH VersR 1964, 187, 188) [BGH 13.01.1964 - II ZR 103/62]. - BGH, 20.09.1973 - II ZR 118/72
Kursweisung - Kursweisungsbefugnis - Bergfahrer - Radartalfahrt - Schlechte Sicht …
iI Deshalb wird der Bergfahrt nahegelegt, bei schlechten Sichtverhältnissen einen möglichst breiten Weg für die Talfahrt freizumachen, damit die Seite, an der sie die Talfahrt passieren lassen will, dieser beim Insichtkommen eindeutig klar erscheint (Merkblatt der Rheinzentralkommission für die Fahrt bei unsichtigem Wetter (Guide-Radar), Ziff. 3) Ferner sind in solchen Fällen Berg- und Talfahrt grundsätzlich gehalten, gestreckte Kurse zu fahren (…vgl. BGH VersR 1972, 852, 853, Urt. v. 5.6. 72 - II ZR 79/70) Außerdem gewinnt bei unsichtigem Wetter die Einhaltung schiffahrtsüblicher Kurse für die Sicherheit des Verkehrs eine ihr bei sichtigem Wetter nicht zukommende (vgl, BGH LM Nr. 3 zu BinnSchStrO, Urt. v. 13« 1.64 - II ZR 103/62) Bedeutung. - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 25.03.2008 - 440 Z - 1/08 Letztlich habe er auch nicht den schiffsüblichen Kurs eingehalten, dessen Einhaltung bei unsichtigem Wetter besondere Bedeutung zukomme (BGH VersR 1964, 187; 1974, 189).
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 25.03.2008 - 441 Z - 2/08 Letztlich habe er auch nicht den schiffsüblichen Kurs eingehalten, dessen Einhaltung bei unsichtigem Wetter besondere Bedeutung zukomme (BGH VersR 1964, 187; 1974, 189).
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