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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1957 - II ZR 104/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2409
BGH, 27.06.1957 - II ZR 104/56 (https://dejure.org/1957,2409)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1957 - II ZR 104/56 (https://dejure.org/1957,2409)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - II ZR 104/56 (https://dejure.org/1957,2409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1957, 1284
  • BB 1957, 1014
  • DB 1957, 988
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • RG, 29.11.1907 - VII 213/06

    Vertretung

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 104/56
    Dies gilt dann, wenn wahrnehmbare äußere Umstände, wie sie hier mit dem Verhandeln im Büro der KG und dem Vorhandensein und der Kenntnisnahme eines Firmenschildes der KG gegeben waren, darauf hinweisen, daß als Geschäftsinhaber und damit als Vertragsgegner möglicherweise ein anderer als der Verhandelnde in Frage kommen kann (RG SeuffArch 76 Nr. 176; RGZ 67, 148; OLG Rostock SeuffArch 68 Nr. 226; OLG Dresden SeuffArch 68 Nr. 74; vgl. auch RGZ 95, 188).
  • RG, 15.03.1919 - V 242/18

    Vertragsabschluss bei Handeln in fremdem Namen

    Auszug aus BGH, 27.06.1957 - II ZR 104/56
    Dies gilt dann, wenn wahrnehmbare äußere Umstände, wie sie hier mit dem Verhandeln im Büro der KG und dem Vorhandensein und der Kenntnisnahme eines Firmenschildes der KG gegeben waren, darauf hinweisen, daß als Geschäftsinhaber und damit als Vertragsgegner möglicherweise ein anderer als der Verhandelnde in Frage kommen kann (RG SeuffArch 76 Nr. 176; RGZ 67, 148; OLG Rostock SeuffArch 68 Nr. 226; OLG Dresden SeuffArch 68 Nr. 74; vgl. auch RGZ 95, 188).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …

    76 Nr. 176; BGH, Urt. v. 27.6.57 - II ZR 104/56, WM 1957, 1284 = BB 1957, 1014; OLG Dresden, SeuffArch.
  • OLG Brandenburg, 24.02.1999 - 3 U 154/98

    Bestimmheit des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete ; Mietverträge über …

    Denn Voraussetzung dafür ist ein sehr substantiierter Vortrag, der es verständlich werden läßt, warum der andere Teil gerade auf eine persönliche Haftung des Handelnden Wert gelegt und diese ausdrücklich vereinbart haben soll; der Wunsch, das Geschäft mit letzterem privat abzuschließen, erscheint überhaupt nur plausibel, wenn sein Gegenüber bei Vornahme der Abreden davon weiß, daß Unternehmensträger eine andere Person ist (vgl. BGH NJW 1990, 2678 f.; ferner BGH, Urt. v. 27.06.1957 - II ZR 104/56, WM 1957, 1284, 1285).
  • OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 306/92

    Unternehmensbezogen Geschäft Rechtsschein

    Ein solches liegt vor, wenn das Geschäft typischerweise zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehört (vgl. BGH NJW 84, 1347, 1348); Indiz dafür ist auch, daß der Geschäftsabschluß in den Betriebsräumen des Unternehmens erfolgt (vgl. BGH BB 57, 1014).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 170/72

    Haftung einer Privatperson wegen Benutzung von Firmenbriefbögen ohne Zusatz der …

    76 Nr. 176; BGH, Urt. v. 27.6.57 - II ZR 104/56, WM 1957, 1284 = BB 1957, 1014; OLG Dresden, SeuffArch.
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 168/60

    Rechtsmittel

    Es wird dort der in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.6.1957 (II ZR 104/56, WM 1957, 1284 = BB 1957, 1014) entschiedene Fall erwähnt, daß jemand, der mit dem Inhaber eines Gewerbebetriebs einen Vertrag eingehen will, mit dessen Angestellten abschließt, ohne daß dieser seinen Willen, als Vertreter des Geschäftsinhabers zu handeln, ausdrücklich kundtut.
  • BGH, 12.06.1975 - II ZR 194/74

    Abschluss eines Dahrlehensvertrags mit dem vermeintlichen Vertreter des …

    Etwas anderes hat der Senat - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - auch in seinem Urteil II ZR 104/56 vom 27.6.1957 (WM 1957, 1284 = BB 1957, 1014) nicht ausgesprochen.
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