Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verspätete Geltendmachung der Ansprüche - Rechtzeitige Zustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.05.1966 - II ZR 23/64
Rückwirkung der alsbald erfolgten Zustellung; Einzahlung der Gerichtskosten
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Nur gebietet es in der Regel die billige Rücksicht auf die Gegenpartei, eine Rückwirkung der Zustellung auf den Tag des Eingangs der Klage bei Gericht dort zu verneinen, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit zu einer nicht nur geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGHZ 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]; 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; BGH VersR 1966, 675; 1960, 210; 1956, 471und 503).Mit Recht hat das Berufungsgericht weder dem Kläger zur Last gelegt, daß er die Klageschrift erst zwei Tage vor Fristablauf eingereicht hat, noch ihn für verpflichtet gehalten, die Prozeßgebühr vor Anforderung selbst zu berechnen und einzuzahlen (BGH VersR 1966, 675; 1956, 503u.a.m.).
Für einen solchen Antrag hat kein Anlaß bestanden, da der Kläger fähig und willens gewesen ist, den Kostenvorschuß noch so früh zu zahlen, daß die Beklagte durch den Zeitablauf bei der hier gegebenen Sachlage nicht unbillig beschwert worden ist (BGH VersR 1966, 675).
- BGH, 19.01.1960 - VI ZR 17/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Nur gebietet es in der Regel die billige Rücksicht auf die Gegenpartei, eine Rückwirkung der Zustellung auf den Tag des Eingangs der Klage bei Gericht dort zu verneinen, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit zu einer nicht nur geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGHZ 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]; 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; BGH VersR 1966, 675; 1960, 210; 1956, 471und 503).Bei der auch in diesem Fall gebotenen Abwägung aller Umstände kann nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, inwieweit die Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klageschrift schutzwürdige Interessen der Beklagten tatsächlich beeinträchtigt hat (BGH VersR 1960, 210; 1964, 58) [BGH 21.11.1963 - II ZR 64/61].
- BGH, 21.11.1963 - II ZR 64/61
Gerichtliche Geltendmachung eines Anspruches auf Versicherungsleistung durch …
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Bei der auch in diesem Fall gebotenen Abwägung aller Umstände kann nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, inwieweit die Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klageschrift schutzwürdige Interessen der Beklagten tatsächlich beeinträchtigt hat (BGH VersR 1960, 210; 1964, 58) [BGH 21.11.1963 - II ZR 64/61].Denn eine Zustellung war mit der einfachen Übersendung dieses Schreibens nicht beabsichtigt und auch nicht möglich (BGHZ 7, 268; BGH VersR 1964, 58 [BGH 21.11.1963 - II ZR 64/61]).
- BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Denn eine Zustellung war mit der einfachen Übersendung dieses Schreibens nicht beabsichtigt und auch nicht möglich (BGHZ 7, 268; BGH VersR 1964, 58 [BGH 21.11.1963 - II ZR 64/61]). - BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Nur gebietet es in der Regel die billige Rücksicht auf die Gegenpartei, eine Rückwirkung der Zustellung auf den Tag des Eingangs der Klage bei Gericht dort zu verneinen, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit zu einer nicht nur geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGHZ 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]; 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; BGH VersR 1966, 675; 1960, 210; 1956, 471und 503). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Nur gebietet es in der Regel die billige Rücksicht auf die Gegenpartei, eine Rückwirkung der Zustellung auf den Tag des Eingangs der Klage bei Gericht dort zu verneinen, wo der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch Nachlässigkeit zu einer nicht nur geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGHZ 31, 342, 346 [BGH 16.12.1959 - IV ZR 103/59]; 25, 66, 77 [BGH 29.06.1957 - IV ZR 88/57]; BGH VersR 1966, 675; 1960, 210; 1956, 471und 503). - BGH, 23.01.1967 - III ZR 3/66
Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen Versagung einer Teilungsgenehmigung - …
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Auf die Einschränkung, die der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 30. Juni 1966 (VersR 1966, 938 = NJW 1966, 2211 mit ablehnender Anm. Redeker) und vom 23. Januar 1967 (VersR 1967, 400) gegenüber der vom II., IV., V. und VI. Zivilsenat in ständiger Rechtsprechung vertretenen weitherzigen Auslegung des § 261 b Abs. 3 ZPO vorgenommen hat, kommt es hiernach nicht an. - BGH, 30.06.1966 - III ZR 3/64
Inbesitznahme eines Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines festen …
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Auf die Einschränkung, die der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 30. Juni 1966 (VersR 1966, 938 = NJW 1966, 2211 mit ablehnender Anm. Redeker) und vom 23. Januar 1967 (VersR 1967, 400) gegenüber der vom II., IV., V. und VI. Zivilsenat in ständiger Rechtsprechung vertretenen weitherzigen Auslegung des § 261 b Abs. 3 ZPO vorgenommen hat, kommt es hiernach nicht an. - BGH, 05.06.1961 - III ZR 73/60
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Ob es bei einer Säumnis von solcher Dauer, je nach Lage des Falles, im Interesse der Gegenpartei nicht mehr vertretbar sein kann, die Zustellungswirkung gemäß § 261 b Abs. 3 ZPO auf den Tag des Eingangs bei Gericht zurückzubeziehen (wie z.B. in dem Urteil BGH VersR 1961, 713 für den dort entschiedenen Sachverhalt angenommen wurde), ist in diesem Fall nicht zu entscheiden. - BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.04.1967 - II ZR 104/66
Unter diesem Gesichtspunkt kommt der Art und dem Zweck der Frist, die durch die Klageerhebung gewahrt werden soll, eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. BGH VersR 1956, 471; NJW 1953, 620). - BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55
Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der …
- BGH, 23.10.1963 - VIII ZR 76/62
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
In einem solchen Fall stellt es kein schuldhaftes Unterlassen dar, wenn ein derartiger Antrag unterbleibt (BGH Urt. v. 17.4.1967 - II ZR 104/66; ebenso der III. Zivilsenat in NJW 1972, 1948). - BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68
Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten, …
Erfolglos beruft sich die Revision für ihre Ansicht, daß eine solche tätige Mitwirkung der Klägerin nicht zu verlangen sei, auf das nicht veröffentlichte Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. April 1967 - II ZR 104/66 -.Etwas Gegenteiliges kann die Revision für ihre Auffassung auch nicht aus dem bereits erwähnten Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. April - II ZR 104/66 - entnehmen.
- BGH, 06.04.1972 - III ZR 210/69
Begriff der Zustellung demnächst
Der VIII. Zivilsenat hat dagegen in der Entscheidung vom 23. Oktober 1963 - VIII ZR 76/62 (VersR 1964, 75), auf die sich auch der II. Zivilsenat in seinem Urteil vom 17. April 1967 - II ZR 104/66 - bezieht, folgendes ausgesprochen: Der Kläger dürfe nach Einreichung der Klage zunächst die gerichtliche Aufforderung zur Einzahlung des Prozeßkostenvorschusses abwarten. - BGH, 17.12.1969 - IV ZR 13/69
Kenntnis des Versicherungsnehmers vom verkehrswidrigen Zustand seines Kraftwagens …
Auf die Revision des Klägers hob der Bundesgerichtshof (II ZR 104/66) das Berufungsurteil auf.
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