Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1995 - II ZR 105/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Befugnis zur Einholung der Zustimmung für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bei einer GmbH & Co KG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 30.03.1994 - 9 U 30/93
- BGH, 30.01.1995 - II ZR 105/94
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17
Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss …
Die Problemstellung ist im Fall der Übertragung vinkulierter Anteile an Kapitalgesellschaften mit der hier zu beurteilenden Übertragung von Kommanditanteilen gleich zu bewerten (vgl. Goette, DStR 1995, 1276, 1277).Zwar ist in der Rechtsprechung die Unwirksamkeit der Übertragung des Zustimmungsanspruchs an den Erwerber zur Ausübung mit dem Interesse begründet worden, sich nicht mit außenstehenden Dritten auseinandersetzen zu müssen (OLG Celle, Urt. v. 30.3.1994 - 9 U 30/93 - GmbHR 1995, 830, rechtskräftig mit BGH, Beschl. v. 30.1.1993 - II ZR 105/94 - juris, m. zust. Anm. Goette, a.a.O.).
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …
Denn bei den Räten der Städte und Kreise handelt es sich, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 07.07.1997 - 5 K 754/95.Me -, ThürVGRspr. 1998, 59; .Urteil vom 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me -, ThürVGRspr. 2001, 8) zutreffend im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Räten der Kreise festgestellt hat, nicht um eigenverantwortliche, selbstständige Gebietskörperschaften, die ihre Aufgaben selbstverantwortlich regeln konnten (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1994 -LwZR 12/93-, BGHZ 127, 285; vgl. auch Urteil vom 08.12.1994 - II ZR 105/94-, BGHZ 128, 140).Es konnte sich dabei wiederum auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, der eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Schadensersatzansprüche, die gegenüber der DDR auf Grund der Inanspruchnahme von Grundstücken für die sowjetischen Streitkräfte bestanden haben könnten, aus dem Haftungsgrund der Funktionsnachfolge verneint hat (Urteil vom 08.12.1994 - II ZR 105/94 -, BGHZ 128, 140).
- BGH, 13.11.1995 - II ZR 288/94
Feststellungen eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung im Klagewege
Letztere Regelung könnte gegen das sog. Abspaltungsverbot (vgl. BGHZ 3, 354 ff., 357; BGH, Beschl. v. 30.1. 1995, II ZR 105/94, DStR 1995, 1276 (1277) unter 3.;… MünchKomm./Ulmer, a. a. O., § 717 Rdnr. 7 m. w. N.) verstoßen, welches besagt, daß die mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte nicht auf Dauer übertragen werden können. - VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 915/98
Zum Erlöschen einer Kirchenbaulast in der DDR auf dem Gebiet des heutigen …
An einer derartigen einstweiligen Regelung durch die Gerichte, so der Bundesgerichtshof, habe aus den Ungewissheiten rechtlicher und tatsächlicher Art nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs im Jahr 1945 ein dringendes Interesse bestanden (BGH, U. v. 08.12.1994, II ZR 105/94, a.a.O., S. 147 f).
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